Mit der neuen F-Gas-Verordnung, die am 11. März 2024 in Kraft getreten ist, kommt ein EU-Verbot für Kältemittel. Auch Wärmepumpen mit synthetischen Kältemitteln, die F-Gase enthalten, sind ab 2032 davon betroffen. Doch was bedeutet das für Verbraucher? Die Antwort auf diese Frage und weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel.

EU-Verbot Kältemittel für Wärmepumpen: Warum sind F-Gase klimaschädlich?

Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, auch HFKW genannt, sind besonders schädliche F-Gase, die vor allem als Kältemittel in Wärmepumpen, Klimaanlagen oder Kühlschränken verwendet werden. Mit der neuen F-Gas-Verordnung wird die Verwendung von Geräten mit Kältemitteln, die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe enthalten, zunächst stark eingeschränkt und bis 2050 komplett eingestellt.

Ursprünglich kamen HFKW hauptsächlich zum Einsatz, um das ozonschädigende FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoff) zu ersetzen. Zwar haben HFKW nicht wie ihr klimaschädlicher Vorgänger ein Ozonabbaupotenzial, jedoch beeinflussen sie ebenfalls das Klima und tragen über den Treibhauseffekt zur Erderwärmung bei. Das Treibhauspotenzial (GWP) wird in Relation zu CO2 gemessen, dem ein GWP von 1 zugeordnet wird. Mit Werten zwischen 100 und 23.000 GWP sind HFKW demnach um mehrere hundert- bzw. tausendmal klimaschädlicher als CO2.

Geraten diese Stoffe erst einmal in die Atmosphäre, sind sie schwer abbaubar. Dadurch können sie oft jahrelang zum Treibhauseffekt beitragen. Mit dem vollständigen Verbot von HFKW bis 2050 nimmt die EU nun international eine Vorreiterrolle ein.

Werden Kältemittel in Wärmepumpen verboten?

Das EU-Verbot von Kältemitteln betrifft Wärmepumpen, deren synthetische Kältemittel F-Gase enthalten. Der Verkauf soll schrittweise eingeschränkt bzw. verboten werden, um klimafreundliche Alternativen mit natürlichen Kältemitteln zu fördern. Demnach dürfen Monoblock-Wärmepumpen ab 2032 keine F-Gase mehr enthalten. Für Split-Geräte gilt eine Übergangsfrist bis 2035.

Das bedeutet jedoch nicht, dass bereits installierte Wärmepumpen mit diesen Kältemitteln in wenigen Jahren ausgetauscht werden müssen. Bestehende Anlagen sind von der F-Gas-Verordnung ausgenommen und dürfen weiterhin betrieben werden.

Welche Kältemittel will die EU verbieten?

Aktuell findet man in vielen Monoblock-Wärmepumpen noch synthetische Kältemittel, die von dem künftigen Verkaufsverbot gem. F-Gas-Verordnung betroffen wären. Bereits vor dem offiziellen Verkaufsverbot von Monoblock-Wärmepumpen mit synthetischen Kältemitteln, die F-Gase enthalten, dürfen Geräte mit besonders klimaschädlichen Kältemitteln mit einem GWP von über 750 nicht mehr vertrieben werden. Dazu gehört z. B. R410A mit einem GWP von 2.088.

Wie bereits erwähnt, sollen mit dem Verbot der Kältemittel klimafreundliche Alternativen gefördert werden. Eine Möglichkeit bieten Wärmepumpen mit dem natürlichen Kältemittel Propan, das auch als R290 bezeichnet wird. Aber auch Kältemittel mit Ammoniak oder Isobutan weisen einen niedrigen GWP-Wert auf.

EU-Verbot Kältemittel: Wärmepumpen mit Propan sind zukunftssicher

Besonders zukunftssicher zeigt sich das natürliche Kältemittel Propan bzw. R290. Propan zeichnet sich vor allem durch das sehr niedrige Treibhausgaspotenzial aus und verursacht nahezu keine Emissionen. Das natürliche Kältemittel ermöglicht aber auch einen energiesparenden und effizienten Betrieb der Wärmepumpe.

Die hohe Umweltverträglichkeit von Propan wird auch durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) belohnt. Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel erhalten einen zusätzlichen Effizienz-Bonus in Höhe von 5 Prozent. Wärmepumpen erhalten damit die besten Fördersätze im Vergleich zu anderen förderfähigen Heizsystemen.

Auch die Verbraucherzentrale rät Wärmepumpen-Käufern ausdrücklich auf eine Anlage mit natürlichem Kältemittel wie R290 zu setzen.

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Luisa, Expertin für Photovoltaik Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.