- Warum gibt es die neue Beratungspflicht für Öl- und Gasheizungen?
- Inhalte der Beratungspflicht für Gas- und Ölheizungen
- Wie läuft die Beratung ab und wo erhalte ich sie?
- Das sollte vor dem Einbau neuer Öl- und Gasheizungen noch beachtet werden
- Schon heute zukunftssicher Heizen mit effizienter Wärmepumpe von thermondo
Warum gibt es die neue Beratungspflicht für Öl- und Gasheizungen?
Die seit 2024 geltende Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ist Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Dieses Programm beinhaltet unter anderem, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren. Denn der Gebäudesektor in Deutschland trägt maßgeblich zu den Treibhausemissionen bei, insbesondere durch Öl- und Gasheizungen. So verursacht der Gebäudebetrieb rund 35 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen.
Darüber hinaus soll die Beratungspflicht über die potenzielle Unrentabilität von Öl- und Gasheizungen aufgrund der steigenden Kosten durch die CO2-Steuer informieren. Dabei soll die Förderung von energieeffizienten und umweltfreundlichen Heizungssystemen langfristig sowohl die CO2-Emissionen als auch die Energiekosten senken. Zusätzlich soll die Beratungspflicht potenzielle Probleme in der Wärmeplanung aufzeigen.
Inhalte der Beratungspflicht für Gas- und Ölheizungen
Die Beratung, die vor dem Kauf neuer fossiler Heizungen durchgeführt werden muss, umfasst verschiedene Aspekte:
- Informationen über alternative Heizungssysteme: Verbraucher erhalten Informationen über die verschiedenen Heizungstechnologien, ihre Funktionsweise, Vor- und Nachteile sowie ihre Eignung für das jeweilige Gebäude.
- Energetische Bewertung des Gebäudes: Durch eine energetische Bewertung wird festgestellt, welches Heizungssystem am besten geeignet ist, um den Energiebedarf des Gebäudes zu decken und gleichzeitig die CO2-Emissionen zu reduzieren.
- Kostenschätzungen: Verbraucher erhalten eine Einschätzung der Kosten für Installation, Betrieb und Wartung der verschiedenen Heizungssysteme. Dies ermöglicht es ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen, die sowohl ökonomisch als auch ökologisch sinnvoll sind.
- Fördermöglichkeiten: Die Beratung beinhaltet auch Informationen über die staatliche Heizungsförderung und finanzielle Anreize für den Einbau von umweltfreundlichen Heizungssystemen. Dadurch können die Investitionskosten reduziert werden und der Umstieg auf klimafreundliche Technologien attraktiver sein.
Gut zu wissen: Alle ausführlichen Inhalte zur neuen Beratungspflicht finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz: Informationen vor dem Einbau neuer Öl- & Gasheizungen
Wie läuft die Beratung ab und wo erhalte ich sie?
Die Beratung wird typischerweise in mehreren Schritten durchgeführt. Zuerst wird eine Bestandsaufnahme des Gebäudes und der vorhandenen Heizungsanlage durchgeführt. Danach folgt eine umfassende Analyse, um den Energieverbrauch zu ermitteln und potenzielle Einsparungen zu identifizieren. Basierend auf diesen Erkenntnissen wird eine Beratungsdokumentation erstellt, die konkrete Empfehlungen für den Austausch der Heizungsanlage enthält.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Beratung von qualifizierten und zugelassenen Fachleuten durchgeführt wird, um die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten und eine zuverlässige und fundierte Beratung zu erhalten.
Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes können verschiedene Personen die Beratung durchführen. Diese Experten können die individuellen Gegebenheiten eines Gebäudes berücksichtigen und maßgeschneiderte Lösungen für eine effiziente Heizungstechnologie bieten.
Dazu zählen:
- Heizungsinstallateure & Heizungsbauer
- Energieberater (müssen spezielle Qualifikationen aufweisen)
- Schornsteinfeger
Das sollte vor dem Einbau neuer Öl- und Gasheizungen noch beachtet werden
Auch neben der Beratungspflicht müssen vor der Installation einer neuen Öl- oder Gasheizung wichtige Dinge beachtet werden. Ab dem 1. Januar 2024 werden gemäß dem Wärmeplanungsgesetz in allen Gemeinden Deutschlands Wärmepläne erstellt. Diese Pläne sollen zeigen, wo erneuerbare Energien oder Abwärme genutzt werden können oder ob eine Wärmeversorgung über Wärmenetze möglich ist.
Je nach Größe Ihrer Gemeinde endet die Frist für die Wärmeplanung entweder Ende Juni 2026 (für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern) oder Ende Juni 2028 (für kleinere Gemeinden). Ab diesen Zeitpunkten muss jede neue Heizung grundsätzlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
Sollte Ihre Gemeinde bereits vor diesen Fristen ein Gebiet für den Ausbau von Wärme- oder Wasserstoffnetzen ausweisen, tritt die Anforderung, erneuerbare Energien zu nutzen, für dieses Gebiet einen Monat nach Bekanntgabe in Kraft. Bei Fragen zum Stand der Wärmeplanung können Sie sich an Ihre Gemeinde wenden.
Es ist jedoch auch schon vorher sinnvoll, auf eine klimafreundliche Heizung umzusteigen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und Preisrisiken zu vermeiden. Wenn Sie dennoch in der Übergangsphase eine neue Öl- oder Gasheizung erwägen, sollten Sie einige Aspekte berücksichtigen, wie die Entwicklung der Energie- und CO2-Abgabe-Preise sowie die Verpflichtung, ab 2029 zunehmend erneuerbare Brennstoffe zu nutzen.
Bei der Installation einer Gasetagenheizung gelten besondere Fristen. Zum Beispiel muss innerhalb von fünf Jahren nach dem Austausch der ersten Etagenheizung entschieden werden, ob die Wärmeversorgung zentralisiert oder weiterhin individuell pro Wohneinheit erfolgen soll. Wenn eine zentrale Heizungsanlage gewählt wird, müssen alle Heizungen schrittweise angeschlossen werden. Bei einer dezentralen Heizung müssen neu installierte Etagenheizungen zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
Schon heute zukunftssicher Heizen mit effizienter Wärmepumpe von thermondo
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