Brennwertkessel erzeugen Wärme mit bewährter, aber überholter Technik. Dennoch nutzen viele Haushalte weiterhin Gas- oder Ölbrennwertsysteme. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Austausch eines Brennwertkessels.
Brennwertkessel: Gründe für den Austausch
Ein Austausch des bestehenden Brennwertkessels kann sinnvoll oder in manchen Fällen sogar erforderlich sein. Hier nennen wir die wichtigsten Gründe:
- Reparaturen häufen sich oder lohnen sich nicht mehr: Mit der Zeit können die Reparaturkosten eines Brennwertkessels so stark steigen, dass sich weitere Instandsetzungen nicht mehr lohnen. Besonders bei seltener Wartung oder hoher Beanspruchung erhöht sich der Verschleiß, was zu immer häufigeren Reparaturen führt. Zudem wird die Ersatzteilversorgung für ältere Modelle zunehmend schwieriger, sodass notwendige Reparaturen oft gar nicht mehr durchgeführt werden können. Statt lediglich auf einen neuen Heizkessel zu setzen, empfiehlt sich der Umstieg auf eine moderne Heizlösung, die effizienter und zukunftssicherer ist.
- Es wird eine energetische Sanierung durchgeführt: Wird Ihr Gebäude ohnehin energetisch saniert, sollte auch die Heizung den hohen Anforderungen an Energieeffizienz entsprechen. In Kombination mit einer neuen Wärmedämmung oder anderen Maßnahmen zur Energieeinsparung wird der Austausch des Brennwertkessels durch eine moderne Heizlösung noch wirtschaftlicher und sinnvoller.
- Hausbesitzer wollen energieeffizienter heizen: Wenn Sie Ihre Heiztechnik modernisieren und den Energieverbrauch senken möchten, ist der Umstieg auf eine zeitgemäße, effiziente Heizlösung ein sinnvoller Schritt. Moderne Heizungen bieten nicht nur geringere Betriebskosten, sondern tragen auch aktiv zum Klimaschutz bei. So kann der Austausch eines Brennwertkessels gegen eine Wärmepumpe bis zu 45 Prozent Heizkosten einsparen.
Gut zu wissen: Auch wenn Brennwertkessel nicht unter die gesetzliche Austauschpflicht fallen, kann eine Modernisierung lohnenswert sein. Nach 20 Jahren gelten Heizsysteme in der Regel als ineffizient, da sich die Technik erheblich weiterentwickelt hat. Die gesetzliche Austauschpflicht greift dennoch erst bei Heizkesseln, die älter als 30 Jahre sind (§ 72 Gebäudeenergiegesetz) – es sei denn, es handelt sich um Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik.
Brennwertkessel: Spricht noch etwas für Brennwerttechnik?
Wenn es um Heizsysteme geht, die feste oder gasförmige Brennstoffe nutzen, ist die Brennwerttechnik nach wie vor eine der effizientesten Methoden zur Wärmeerzeugung. Im Gegensatz zu einem Niedertemperaturkessel erreicht der Wirkungsgrad einer Heizung mit Brennwerttechnik über 94 Prozent. Das bedeutet, dass der Brennwertkessel 94 Prozent der durch die Verbrennung erzeugten Wärme nutzen kann. Der Brennstoff wird somit nahezu vollständig für die Wärmegewinnung verwendet. Mit Brennwerttechnik können Sie also im Vergleich zu einer alten Gasheizung Brennstoffkosten sparen.
Doch nun kommt das große Aber: Auch wenn Sie zunächst Kosten durch einen geringeren Verbrauch einsparen, hält Brennwerttechnik dem Vergleich mit modernen Heizsystemen wie bspw. einer Wärmepumpe in Bezug auf Effizienz nicht stand. So erzielen Wärmepumpen Wirkungsgrade von bis zu 500 Prozent. Das bedeutet, dass sie eine Kilowattstunde Strom in bis zu fünf Kilowattstunden Wärmeenergie umwandeln.
Aufgrund der hohen staatlichen Förderung für Wärmepumpen haben sich die Mehrkosten im Vergleich zu Öl- oder Gasheizungen bereits nach wenigen Jahren amortisiert.
Brennwertkessel: Ist Brennwerttechnologie zukunftssicher?
Brennwerttechnik galt einmal als „Brückentechnologie“ zum Übergang in eine Zeit ohne fossile Brennstoffe. Bei diesem Übergang handelt es sich nicht um zwei oder drei Jahre, sondern eher um zwei oder drei Jahrzehnte, berücksichtigt man die Perspektiven der Länder weltweit, welche die Dekarbonisierung für das Jahr 2050 anstreben. Deutschland hat sich sogar 2045 zum Ziel gesetzt, um klimaneutral zu werden. In diesem Zusammenhang trat das sog. "Heizungsgesetz" (Gebäudeenergiegesetz) 2024 in einer Novelle in Kraft. Demnach dürfen in Neubauten nur noch Heizsysteme eingesetzt werden, die mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien heizen. Im Gebäudebestand greift diese Regelung spätestens im Jahr 2028, bzw. sobald die kommunale Wärmeplanung in der jeweiligen Region abgeschlossen ist. Herkömmliche Brennwertkessel dürfen, mit wenigen Ausnahmen, ab dann nicht mehr verkauft bzw. neu verbaut werden.
Eine Ausnahme besteht für sog. "H2-ready-Gasheizungen": Wenn die kommunale Wärmeplanung ein zukünftiges Wasserstoffnetz vorsieht, bleibt der Einbau von Gasheizungen erlaubt. Diese müssen jedoch vollständig Wasserstoff umgestellt werden können. Bis das Wasserstoffnetz in Betrieb geht, dürfen H2-ready-Gasheizungen weiterhin mit fossilem Erdgas betrieben werden.
Wenn Sie jetzt noch einen Brennwertkessel in Ihrem Haus installieren möchten, unterliegen Sie einer gesetzlichen Beratungspflicht. Diese informiert über steigende Kosten, verfügbare Alternativen und mögliche Konflikte mit der kommunalen Wärmeplanung. Zudem werden Sie über die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegte grüne Brennstoffquote aufgeklärt, die besagt: Ab 2029 müssen fossile Heizsysteme, die ab 2024 installiert wurden, mindestens 15 Prozent Biobrennstoff nutzen. Diese Quote steigt schrittweise und soll bis 2045 auf 100 Prozent anwachsen.
Auch neben den gesetzlichen Vorgaben ist der Austausch des Brennwertkessels gegen ein neues Modell wirtschaftlich in der Regel nicht sinnvoll. Denn steigende CO2-Steuern und der ab dem Jahr 2027 geplante EU-weite CO2-Emissionshandel für Privatverbraucher werden die Betriebskosten für Öl- und Gasheizungen mit Brennwerttechnik zusätzlich in die Höhe treiben. Dementsprechend sind Brennwertkessel in Bezug auf die Kosteneffizienz nicht mehr zukunftssicher, weil nicht absehbar ist, wie die Kosten steigen werden. Das gilt auch für das Heizen mit Wasserstoff oder Biogas, da hier noch keine flächendeckende Versorgung verfügbar ist.
Alternative Brennwertkessel: Wärmepumpe als Heizung der Zukunft
Der Brennwertkessel galt lange als die zeitgemäße Heizungslösung. In Bezug auf die ansteigende CO2-Steuer und dem Verbrauch fossiler Brennstoffe gilt Brennwerttechnik als Auslaufmodell. Entscheiden sich Hausbesitzer für den Kauf einer Wärmepumpe, können sie auf ein hocheffizientes Heizsystem bauen, das kaum Emissionen erzeugt und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen beendet.
Attraktiv macht der Umstieg auf die Wärmepumpe auch die hohe staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent. Diese wird möglich, wenn alte Gas- oder Ölheizungen ausgetauscht werden. Das gilt auch für Brennwertkessel. Tauschen Sie diese gegen eine Wärmepumpe, greift der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Er ist Teil der bis zu 70 Prozent hohen Förderung über die BEG und reduziert sich schrittweise bis zum Jahr 2044.
Wer also heute seine Öl- oder Gasheizung auf eine Wärmepumpe umrüstet und nicht bis zum Erreichen der Austauschpflicht wartet, kann beim Wechsel zur Wärmepumpe von noch höherer Förderung profitieren.
Fazit: Brennwertkessel sind ein Auslaufmodell
Auch wenn Brennwertkessel aktuell noch genutzt werden dürfen, sind sie langfristig keine zukunftssichere Lösung. Die gesetzlichen Vorgaben, steigende Brennstoffkosten und die zunehmende Bedeutung erneuerbarer Energien machen eine Modernisierung oder den Umstieg auf nachhaltigere Heizsysteme sinnvoll. Wer heute noch auf eine Gas- oder Ölbrennwerttechnik setzt, sollte sich frühzeitig über Alternativen informieren, um langfristig Kosten zu sparen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
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