Smart Meter & Wärmepumpe: Eine sinnvolle Kombination
Ein Smart Meter besteht aus einer modernen Messeinrichtung (digitaler Stromzähler) und einem Kommunikationsmodul – dem sogenannten Smart Meter Gateway. Durch die Schnittstelle werden elektronische Verbraucher wie Wärmepumpen, Stromerzeugungsanlagen und das Stromnetz intelligent miteinander verbunden. So können Stromverbrauch und Stromerzeugung aufeinander abgestimmt werden. Diese Kommunikation zwischen Netzbetreiber und Verbraucher bildet die Grundvoraussetzung, um die Stromnetze zu stabilisieren und potenzielle Überlastungen zu vermeiden.
Zudem erhalten Verbraucher eine transparente Übersicht ihres gesamten Stromverbrauchs im Haushalt in Echtzeit. Kombinieren Sie Smart Meter und Wärmepumpe mit einem dynamischen Stromtarif, erhöht sich das Einsparpotenzial enorm. Nutzen Sie ebenfalls ein Home Energy Management System (HEMS), können Sie Ihren Verbrauch in die günstigen Stunden des Tages legen und das volle Potenzial des dynamischen Stromtarifs ausspielen.
Zusätzlich kann ein Energiemanager das Steuersignal aus der Steuerbox intelligent regulieren. Diese ist notwendig, um die Wärmepumpe im Rahmen der EVU-Sperre angesteuert und gedrosselt werden kann. Während die Steuerbox alleine das Signal vollumfänglich an alle angeschlossenen Geräte weitergibt, kann ein intelligenter Energiemanager wie thermondo smart das Steuersignal erkennen und "smart" auf die Geräte verteilen.
Smart Meter & Wärmepumpe: Kombination wird Pflicht
Im Rahmen des Smart-Meter-Rollouts werden Haushalte, die eine Wärmepumpe als Heizsystem nutzen, verpflichtend mit einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung – mME) und einem Smart Meter Gateway (SMGW) ausgestattet. Zusätzlich wird von den Netzbetreibern der Einbau einer sogenannten Steuerbox gefordert, damit die Wärmepumpe direkt angesteuert und die Leistung, wenn nötig, gedrosselt werden kann.
Im sogenannten Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist festgehalten, wer ein Smart Meter verpflichtend nutzen muss. Darunter fallen auch steuerbare Verbrauchseinrichtungen gem. § 14a EnWG, zu denen u.a. Wärmepumpen gehören. Der Smart-Meter-Rollout hat 2025 begonnen und wird schrittweise durchgeführt:
- Ende 2025 sollen bereits 20 Prozent der Pflicht-Haushalte mit Smart Metern ausgestattet sein.
- 2030 sollen mindestens die Hälfte aller Pflicht-Smart-Meter installiert sein.
- Bis Ende 2031 soll der Smart Meter Rollout zu 95 Prozent abgeschlossen sein.
Gut zu wissen: Der Pflicht-Rollout gilt nicht nur für Wärmepumpen-Betreiber, sondern auch für Haushalte mit einem Stromverbrauch über 6.000 kWh und Betreiber von PV-Anlagen mit einer Leistung ab 7 kWp.
Smart Meter & Wärmepumpe: Kosten für das intelligente Messsystem
Für den Einbau der Geräte ist der zuständige Messstellenbetreiber verantwortlich. Findet der Austausch Ihres Zählers im Rahmen des Smart-Meter-Pflichtrollouts statt, ist die Installation für Sie kostenfrei. Möchten Sie auf eigenen Wunsch vorzeitig ein intelligentes Messsystem erhalten, können Kosten in Höhe von 100 Euro für den Einbau auf Sie zukommen. Aber Achtung: In einigen Fällen verlangen die zuständigen Messstellenbetreiber auch höhere Kosten.
Für den laufenden Betrieb liegt die jährliche Preisobergrenze für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gem. § 14a EnWG wie Wärmepumpen bei 50 Euro. Für die notwendige Steuerbox kommen weitere 50 Euro hinzu. In den Kosten für die Geräte sind Betrieb, Wartung, Ablesung und Datenübertragung enthalten.
Übersicht der Preisobergrenzen für den Betrieb eines Smart Meters:
Steuerbare Verbrauchseinrichtung gem. § 14a EnWG | Preisobergrenze / Jahr |
---|---|
Wärmepumpe | 50 € |
Wallboxen für E-Autos | 50 € |
Stromspeicher | 50 € |
Klimaanlagen für die Raumkühlung | 50 € |
Zusätzliche Kosten:
Gerät | Preisobergrenze / Jahr |
---|---|
Steuerbox | 50 € |
Gut zu wissen: Betreiben Sie zusätzlich eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von mehr als 15 kWp, können höhere Kosten auf Sie zukommen. Bei einer Leistung bis 25 kWp beträgt die jährliche Preisobergrenze 110 Euro, bei Anlagen bis 100 kWp 140 Euro.
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