In vielen Bundesländern gilt eine sogenannte Solarpflicht. Diese verpflichtet Hausbesitzer von Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden bei Neubauten oder Dachsanierungen eine Photovoltaikanlage zu installieren. In welchen Bundesländern bereits eine Solarpflicht eingeführt wurde und welche Regelungen aktuell gelten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Solarpflicht: Was ist das?

Um die selbstgesteckten Klimaziele zu erreichen, soll mithilfe einer Solarpflicht, auch Solardachpflicht oder PV-Pflicht genannt, der Ausbau von Photovoltaik beschleunigt werden. Dazu spielen vor allem die Dachflächen privater Häuser eine große Rolle, die häufig ungenutzt bleiben. Daher werden in vielen Bundesländern und Kommunen gesetzliche Pflichten und Regelungen zur Errichtung von Solaranlagen eingeführt.

Aktuell gibt es solche Gesetze bereits in elf Bundesländern. Im Saarland liegt seit 2024 ein konkreter Entwurf für eine Pflicht vor, der noch nicht final beschlossen wurde. Auch einige Kommunen haben unabhängig von den Bundesländern eine Solardachpflicht beschlossen. Die Regelungen werden stetig aktualisiert und erweitert.

In welchen Bundesländern gilt die Solarpflicht?

Inzwischen haben fast alle Bundesländer mehr oder weniger strenge Vorgaben zur Solarpflicht eingeführt. Diese finden sich meist im Klimaschutzgesetz oder der Landesbauordnung. Dennoch gibt es in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Saarland bisher keine gesetzlichen Bestimmungen.

Gut zu wissen: Auch wenn es in einigen Bundesländern keine landesweiten Regelungen zur Solarpflicht gibt, haben einige Kommunen selbstständig Vorgaben eingeführt. So hat z. B. Waiblingen als erste deutsche Stadt bereits 2006 eine Solarpflicht für Neubauten beschlossen.

An vielen Orten wurde die Solarpflicht 2025 aktualisiert oder neu eingeführt. Diese Vorgaben gelten in den Bundesländern:

Solarpflicht in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg gilt als Vorreiter in Sachen Energiewende. Dort wurde bereits 2022 eine Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude und Wohngebäude eingeführt. Am 1. Januar 2023 folgte die Einführung einer Solarpflicht für grundlegende Dachsanierungen. Als Alternative zu PV-Anlagen können Hausbesitzer auch eine Solarthermieanlage installieren, die zum Heizen genutzt wird.

Solarpflicht in Bayern

Für Gewerbe-, Industrie- und Nichtwohngebäude gilt in Bayern seit dem 1. Januar 2023 eine Solarpflicht. Zum 1. Januar 2025 wurde nun für Wohngebäude eine gesetzliche Soll-Vorschrift eingeführt. Diese besagt, dass auf Neubauten und Bestandsbauten, bei denen das Dach saniert wurde, eine Solaranlage errichtet und betrieben werden soll. Dabei handelt es sich jedoch eher um eine Empfehlung, denn rechtlich verpflichtend ist dies nicht.

Solarpflicht in Berlin

Berlin hat mit dem Solargesetz bereits 2021 beschlossen, dass auf allen Gebäudearten mit mehr als 50 Quadratmeter eine Solaranlage installiert werden muss. Am 1. Januar 2023 sind die Regelungen in Kraft getreten. Betroffen sind nicht nur Neubauten, sondern auch Bestandsbauten, bei denen das Dach umgebaut wird.

Solarpflicht in Brandenburg

In Brandenburg gilt eine Solarpflicht für Nichtwohngebäude, die großer als 50 Quadratmeter sind. Wird das Gebäude neu errichtet oder die Dachhaut vollständig saniert, muss das Dach mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Private Wohngebäude sind von der Solarpflicht aktuell noch nicht betroffen.

Solarpflicht in Bremen

Bremen hat die Solarpflicht für Wohngebäude bereits 2023 beschlossen. Bei Dachsanierungen von Bestandsbauten nach dem 1. Juli 2024, die mindestens 80 Prozent der Fläche betreffen, muss das Dach PV-ready gestaltet werden. Dazu müssen mindestens die technischen Voraussetzungen für die Installation einer Photovoltaikanlage geschaffen werden. Die Installation muss innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen. Für Neubauten gilt die Solarpflicht ab einer Dachfläche von 50 Quadratmeter. Solarthermieanlagen werden im Rahmen der Solarpflicht teilweise anerkannt.

Solarpflicht in Hamburg

In Hamburg gilt eine Solarpflicht für Neubauten bereits seit 2023. Im folgenden Jahr wurde auch eine Solarpflicht für Bestandsgebäude eingeführt, wenn wesentliche Umbauten des Daches vorgenommen werden. Solarthermieanlagen gelten als Alternative zu Photovoltaikanlagen.

Solarpflicht in Hessen

Die Solarpflicht in Hessen bezieht sich nur auf landeseigene Gebäude sowie neu errichtete Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen. Private Wohngebäude sind davon nicht betroffen.

Solarpflicht in Niedersachsen

Bereits seit 2023 müssen in Niedersachsen neue Gebäude PV-ready gebaut werden. Am 1. Januar 2025 wurde nun eine Solarpflicht für Wohngebäude eingeführt. Diese gilt für Neubauten sowie Bestandsbauten, bei denen grundlegende Dachsanierungen durchgeführt werden. Zudem gilt eine Solarpflicht für Gewerbeimmobilien mit einer Dachfläche von mehr als 75 Quadratmeter und alle öffentlichen Neubauten.

Solarpflicht in NRW

Seit 1. Januar 2025 gilt die Solarpflicht in NRW auch für neu gebaute Wohngebäude. Für Bestandsbauten, bei denen das Dach umfassend erneuert wird, gilt die Solarpflicht ab 1. Januar 2026. Zuvor waren lediglich kommunale Gebäude und gewerbliche Neubauten verpflichtet.

Solarpflicht in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gilt eine Solarpflicht für Gewerbebauten, Parkplatzflächen und Gebäude des Landes bzw. von Kommunen. Für private Wohngebäude besteht seit 2024 die Pflicht, dass Neubauten PV-ready gebaut werden müssen. Dementsprechend muss das Dach so gestaltet werden, dass eine Photovoltaikanlage einfach nachgerüstet werden kann. Bspw. muss das Dach für das Gewicht einer PV-Anlage ausgelegt sein und bereits ein Kabelschacht eingebaut werden. Diese Pflicht gilt auch für Bestandsgebäude mit umfassenden Dachsanierungen.

Solarpflicht im Saarland

Aktuell gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen zur Solarpflicht im Saarland. Die Landesregierung hat jedoch bereits ein Solarpaket vorgestellt. Dies beinhaltet die Einführung einer Solarpflicht für öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäude mit mehr als 100 qm Dachfläche bei Neubau oder grundlegender Dachsanierung. Für andere Gebäude sollen die Dächer bei Neubau oder nach Sanierung ähnlich wie in Rheinland-Pfalz PV-ready gebaut werden. Auch öffentlich oder gewerblich genutzte Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen sollen zukünftig mit einer Solarüberdachung ausgestattet werden.

Solarpflicht in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat zwar bereits eine Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) vorgestellt, aber noch nicht final beschlossen. Demnach soll ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Solarpflicht nur für Neubauten greifen. Dachsanierungen sind von dieser Regelung nicht betroffen. Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen und neue Nichtwohngebäude müssen bereits seit 2023 mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Dies gilt bei Nichtwohngebäuden auch, wenn mehr als 10 Prozent des Daches saniert werden.

Solarpflicht: Gibt es Ausnahmen?

Auch wenn eine Solarpflicht den Ausbau von Photovoltaik und erneuerbaren Energien vorantreibt, ist die Umsetzung nicht für jeden Hausbesitzer eine Option. Daher sehen die meisten Gesetze und Vorgaben diesbezüglich einige Ausnahmen vor:

  • Bestandsgebäude sind in vielen Fällen nicht in der Solarpflicht mit eingeschlossen. In manchen Bundesländern wurden die Vorgaben für Neubauten bereits auf umfassende Dachsanierungen erweitert.
  • Liegt die Nutzfläche unter 50 Quadratmeter, sind die Gebäude häufig von der Solarpflicht ausgenommen.
  • Ist der Betrieb wirtschaftlich, technisch oder baulich nicht möglich, sind die Regelungen zur Solarpflicht nicht verpflichtend. Häufige Gründe sind eine zu kleine Dachfläche sowie nach Norden ausgerichtete oder stark verschachtelte Dächer.
  • Denkmalgeschützte Gebäude sind ebenfalls nicht von der Solarpflicht betroffen, wenn das geschützte Erscheinungsbild zu stark verfremdet werden würde.

Hinweis: Welche Ausnahmen für die Solarpflicht gelten, ist von Ort zu Ort unterschiedlich und muss je nach Einzelfall geprüft werden.

Solarpflicht: Gibt es Ausnahmen?

Wird es eine bundesweite Solarpflicht für Bestandsgebäude und Neubauten geben?

Im Mai 2024 ist eine EU-weite Gebäuderichtlinie in Kraft getreten, die eine Solarpflicht für Gebäude in allen EU-Staaten vorsieht. Demnach sollen ab 2030 alle neu gebauten Wohngebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden. Für andere Neubauten soll diese Regelung bereits ab 2027 gelten, für Dachsanierungen ab 2028. Bis Ende Mai 2026 haben die Staaten Zeit, diese Vorgabe umzusetzen. Demnach ist es sehr wahrscheinlich, dass es in den kommenden Jahren auch eine bundesweite Solarpflicht geben wird.

Die Ampel-Regierung hatte dies sogar bereits im Koalitionsvertrag festgehalten. Demnach sollten alle geeigneten Dachflächen in Deutschland für Photovoltaik genutzt werden. Vor dem Bruch der Koalition konnte eine bundesweite Regelung zur Solarpflicht jedoch nicht mehr umgesetzt werden. Wie es mit diesem Vorhaben weiter geht, ist aktuell nicht klar.

Solarpflicht: Photovoltaik lohnt sich für Hausbesitzer

Auf den ersten Blick bedeutet eine Solarpflicht Mehrausgaben für Hausbesitzer. Daher schrecken viele Eigentümer erst einmal zurück. Dennoch lohnt sich langfristig die Investition in eine Photovoltaikanlage. Durch die Ersparnisse im laufenden Betrieb und die Einspeisevergütung amortisieren sich die Anschaffungskosten in der Regel nach rund 10 bis 15 Jahren. Zudem gibt es diverse Förderungen für Photovoltaik, wodurch die Anschaffungskosten reduziert werden oder die bei der Finanzierung unterstützen.

Kombinieren Sie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zusätzlich mit einem erneuerbaren Wärmeerzeuger wie der Wärmepumpe, können Sie nicht nur Strom, sondern auch Heizkosten sparen. Das grüne Duo aus Photovoltaik und Wärmepumpe gilt als besonders umweltfreundlich, da Sie die Wärmepumpe mit Ihrem eigenen Solarstrom betreiben können. Zusätzlich können Sie sich zum Großteil vom Energiemarkt unabhängig machen. Bei Häusern mit hohem Energiestandard und einer gut geplanten Anlage ist sogar ein Autarkiegrad von bis zu 70 Prozent möglich.

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Luisa, Expertin für Photovoltaik Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.