Sind PV-Anlagen steuerfrei? Das wichtigste dazu in Kürze:

  • Wer eine neue Photovoltaikanlage installiert, profitiert von einer vollständigen Einkommensteuerbefreiung.
  • Auch 2025 muss keine Mehrwertsteuer für PV-Anlagen und dazugehörige Komponenten gezahlt werden.
  • Wer 2022 eine Photovoltaikanlage installiert hat, kann überprüfen, ob die Anlage nachträglich von der Einkommensteuer befreit werden kann.
  • Die Steuerbefreiungen gelten nur für Photovoltaikanlagen, die sich auf oder in der Nähe von Wohnhäusern, öffentlichen oder dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden befinden oder kleiner als 30 kWp sind.

Anschaffungskosten: Auch in 2025 keine Mehrwertsteuer für PV-Anlagen

Eine der größten Kostenersparnisse beim Kauf einer Photovoltaikanlage ist der Wegfall der Mehrwertsteuer. Dieser Nullsteuersatz gilt für den Kauf, Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und den dazugehörigen Komponenten, die sich auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes befinden. Die Leistung darf 30 Kilowattpeak (kWp) dabei nicht überschreiten. Da private Anlagen in der Regel eine Leistung von 5 bis 25 kWp haben, liegen sie deutlich unter diesem Grenzwert und sind nicht mehr mehrwertsteuerpflichtig. Dadurch haben sich die Anschaffungskosten für Verbraucher um 19 Prozent reduziert.

Welche Komponenten der PV-Anlage sind steuerfrei?

Neben den einzelnen Solarmodulen gilt der Wegfall der Mehrwertsteuer für „wesentliche Komponenten“. Dies beinhaltet unter anderem Solarkabel, Wechselrichter oder Home Energy Management Systeme (HEMS). Viele Verbraucher installieren neben Photovoltaik auf dem Dach auch einen Batteriespeicher sowie eine Wallbox zum Laden eines Elektroautos. Während der Speicher als „wesentliche Komponente“ gesehen wird, ist die Wallbox jedoch nicht von der Umsatzsteuer befreit. Für dieses Gerät muss auch weiterhin der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gezahlt werden.

Gut zu wissen: Ist eine Ertüchtigung der Elektroverteilung oder die Erneuerung des Zählerschranks notwendig, ist dies im Rahmen der Installation ebenfalls steuerfrei.

Welche Komponenten einer PV-Anlage sind steuerfrei?

Hinweis: In der Regel gilt der Wegfall der Mehrwertsteuer nicht für gemietete Anlagen. Laut Bundesfinanzministerium gilt eine Anmietung nicht als vollwertige Lieferung, weshalb weiterhin die Mehrwertsteuer für diese PV-Anlagen gezahlt werden muss. In einzelnen Fällen kann jedoch je nach Ausgestaltung des Mietvertrages auch die Anmietung steuerrechtlich eine Lieferung darstellen. Zum Beispiel, wenn nach Auslaufen des Mietvertrages eine Übernahme der Anlage vertraglich vereinbart wurde. Im Zweifelsfall lohnt sich die Überprüfung des Vertrages durch einen Steuerberater.

Laufenden Kosten: Keine Einkommensteuer bei Photovoltaik

Seit dem 1. Januar 2023 sind private Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit sind. Das heißt, sowohl für die Einspeisevergütung als auch für die wirtschaftlichen Vorteile aus dem Eigenverbrauch von Photovoltaik müssen keine steuerlichen Abgaben mehr gezahlt werden. Zuvor war auch die „Selbstentnahme“ von Strom aus der eigenen PV-Anlage einkommensteuerpflichtig. Umständliche Anträge sind inzwischen nicht mehr notwendig und es kann bei der Anmeldung einfach die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) gewählt werden.

Hinweis: Als Kleinunternehmer gilt nur, wer einen Umsatz von maximal 22.000 Euro im Jahr erwirtschaftet. Da das Finanzamt jeden als eine gesamte Steuerperson ansieht, zählen dazu neben PV auch andere Einkünfte aus selbstständigen Tätigkeiten oder weitere unternehmerische Einnahmen. Sollten Sie bereits selbstständig sein, überprüfen Sie vorher, ob eine Anmeldung der Anlage durch einen anderen Bewohner als Kleinunternehmer möglich ist. Ansonsten kann es sein, dass ihre PV-Anlage nicht von der Einkommensteuer befreit ist.

Gewerbesteuer für die Photovoltaikanlage?

Streng genommen ist der Stromverkauf, also die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz und die damit verbundene Gewinnerzielungsabsicht, eine gewerbliche Tätigkeit. Damit ist jeder Besitzer bzw. Betreiber einer Photovoltaikanlage objektiv gewerbesteuerpflichtig. Jedoch gibt es für kleinere PV-Anlagen sogenannte Vereinfachungsregelungen. Als Voraussetzung zur Befreiung der Gewerbeanmeldung gilt eine Leistungshöchstgrenze von 30 kWp. Darunter fallen in der Regel alle privaten PV-Anlagen, die auf den Eigenverbrauch ausgelegt sind und lediglich überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen.

Maßgebend ist aber nicht nur die Größe der Anlage, sondern auch die zu erwartenden Einnahmen. Liegen diese über dem Gewerbefreibetrag von 24.500 Euro im Jahr, muss der Inhaber ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer abführen. Liegen die Einnahmen unter dieser Grenze, stuft das Finanzamt die PV-Anlage als steuerliche Bagatelle, auch „Liebhaberei“ genannt, ein. Eine Gewerbeanmeldung ist dann nicht erforderlich.

Das schließt alle privaten Anlagen mit ein, die unter der Kleinunternehmerregelung laufen. Diese begrenzt die maximalen Umsätze auf 22.000 Euro und liegt unter dem Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro. Demnach sind alle Photovoltaikanlagen, die unter der Kleinunternehmerregelung angemeldet sind, von der Gewerbeanmeldung und der Steuer befreit.

Dies gilt natürlich nicht für gewerbliche oder sehr großen Anlagen, bei denen durch die Einspeisung des Stroms ein Gewinn von über 24.500 Euro im Jahr zu erwarten ist. Dies betrifft aber in der Regel nur Anlagen über 30 kWp, die sich auf großen Freiflächen oder nicht in der Nähe von Wohngebäuden befinden.

FAQs zum Thema Steuern bei Photovoltaikanlagen

Inwiefern sind PV-Anlagen steuerfrei?

Mit den Regelungen, die seit dem 01. Januar 2023 gelten, sind zahlreiche bürokratische Hürden weggefallen. Durch den Wegfall der Mehrwertsteuer kann eine PV-Anlage zum Nettopreis erworben werden. Einkünfte aus der Einspeisevergütung und wirtschaftliche Vorteile aus dem Eigenverbrauch müssen ebenfalls nicht mehr versteuert werden. Das macht die Anschaffung und den Betrieb einer PV-Anlage äußerst attraktiv.

Gilt der Nullsteuersatz, also der Wegfall der Mehrwertsteuer, auch für Bestandsanlagen?

Nein, eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich. Der Nullsteuersatz gilt nur für PV-Anlagen, die nach dem 01. Januar 2023 geliefert und installiert wurden. Relevant dabei ist das Lieferungs- und Installationsdatum.

Ist auch die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage steuerfrei?

Auch einzelne Komponenten einer Photovoltaikanlage können mehrwertsteuerfrei erworben werden. Das gilt aber nicht für alle zusätzlichen Komponenten. So ist die Nachrüstung eines Batteriespeichers zum Nullsteuersatz möglich, nicht jedoch eine Wallbox zum Laden eines Elektroautos.

Welche steuerlichen Aspekte sind bei der Anschaffung von Stromspeichern zu beachten?

Sowohl die Neuanschaffung als auch die Nachrüstung eines Speichers fallen unter die Steuerregeln. Demnach ist ein Speichersystem von der Umsatzsteuer befreit und kann seit Januar 2023 zum Nettopreis erworben werden.

Sind auch Ersatzteile oder Reparaturen einer PV-Anlage steuerfrei?

Der Nullsteuersatz kann auch auf den Tausch defekter Komponenten angewendet werden, solange im gleichen Atemzug Ersatzteile geliefert und installiert werden. Reparaturen, die unter Leistungen aus Garantie- oder Wartungsverträgen fallen, sind davon ausgeschlossen.

Lohnt sich immer die Kleinunternehmerregelung?

Mit den weiterhin geltenden Steuerregeln lohnt sich auch 2025 die Kleinunternehmerregelung für private Photovoltaikanlagen, die auf den Eigenverbrauch ausgelegt sind. In der Vergangenheit haben PV-Betreiber häufig eine Regelbesteuerung gewählt, um über bürokratische Umwege die gezahlte Mehrwertsteuer zurückzubekommen. Durch den Nullsteuersatz ist das nicht mehr notwendig.

Welche steuerlichen Aspekte sind bei der Finanzierung von Photovoltaikanlagen zu beachten?

Ob die PV-Anlage direkt gekauft oder anderweitig finanziert wird, wirkt sich nicht auf die Steuerentlastungen aus. Lediglich eine Anlage zur Miete ist nicht von der Umsatzsteuer befreit. Sollten jedoch Bedingungen vereinbart werden, die eine Besitzübernahme nach Auslaufen des Vertrages beinhalten, kann dies dennoch der Fall sein. Hier lohnt es sich, einen Steuerberater zurate zu ziehen.

Wie wirken sich steuerliche Änderungen auf die Rentabilität von Photovoltaikanlagen aus?

Durch den Wegfall der Umsatzsteuer wird die PV-Anlage zum Nettopreis erworben. Das macht sie deutlich günstiger und sie amortisiert sich dementsprechend schneller.

Wie können Steuerberater Betreiber von PV-Anlagen bei der Steuererklärung unterstützen?

Wenn Ihnen das Erstellen der Steuererklärung zu kompliziert ist, können Sie jederzeit einen Steuerberater hinzuziehen. Ein Lohnsteuerhilfeverein darf jedoch beim Betrieb einer PV-Anlage nicht mehr hinzugezogen werden. Trotz der Kleinunternehmerregelung darf die auf Selbsthilfe ausgelegte Einrichtung nicht mehr tätig werden, sobald Sie den Strom ins öffentliche Netz einspeisen und damit eine Vergütung erhalten.

Kann ich meine Photovoltaikanlage abschreiben?

Die Voraussetzung für eine Abschreibung ist, dass die PV-Anlage fast ausschließlich gewerblich genutzt wird. Dann können die Anschaffungskosten für eine Photovoltaikanlage über 20 Jahre hinweg abgeschrieben werden.

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Durch neue Steuererleichterungen wird die Anschaffung einer Photovoltaikanlage für private Hausbesitzer immer attraktiver gemacht. Um auch Ihr Heizsystem klimaneutral zu gestalten, lohnt sich die Kombination aus PV-Anlage und Wärmepumpe. Auch das moderne und effiziente Heizsystem profitiert von einer hohen staatlichen Förderung. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie bis zu 70 Prozent Zuschuss. So sparen Sie nicht nur langfristig bei den Heizkosten, sondern bereits bei der Anschaffung. Denn dank der Rekordförderung sind Wärmepumpen bereits ab 9.000 Euro erhältlich.

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Luisa, Expertin für Photovoltaik Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.