Das Wichtigste zur Einspeisevergütung in Kürze:

  • Die Einspeisevergütung ist eine staatlich festgelegte Vergütung, die Strom aus erneuerbaren Energien erstattet, wenn er ins öffentliche Netz eingespeist wird.
  • Im Falle einer privaten Photovoltaikanlage wird dabei der eingespeiste Strom pro Kilowattstunde (kWh) vergütet.
  • Je mehr Anlagen verbaut werden, desto geringer fällt die Einspeisevergütung aus.

Die Einspeisevergütung: Was ist das?

Im Jahr 2000 wurde zum ersten Mal vom Gesetzgeber eine Einspeisevergütung als Förderung von erneuerbaren Energien festgelegt. Zum Start der Vergütung betrug diese 99 Pfennig (ca. 50 Cent) pro kWh. Damit sollten grüne Energiegewinnungen (Solar-, Windkraft-, Wasserkraft-, Geothermie- oder Biomasseanlagen) gefördert werden, die auf dem Strommarkt noch nicht konkurrenzfähig waren. Diese Änderungen wurden im damals noch neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgehalten. Seitdem wurde das Gesetz schon mehrere Male überarbeitet, wobei auch die Einspeisevergütung für Photovoltaik angepasst wurde.

Im Jahr 2009 wurde erstmals eine Degression der Einspeisevergütung für Photovoltaik festgelegt. Diese ist an den Zubau von PV-Anlagen geknüpft. Das heißt, je mehr Photovoltaikanlagen gebaut werden, desto schneller sinkt die Vergütung. Im Juli 2022 erreichte die Einspeisevergütung einen Tiefstand von 6,23 ct/kWh. Um die Anschaffung von PV wieder attraktiver zu machen, wurde mit einer Anpassung des EEG die Einspeisevergütung zum ersten Mal erhöht und die Degression für zwei Jahre ausgesetzt. Im Februar 2024 setzte die halbjährliche Degression wieder ein und der Vergütungssatz sank auf 8,11 ct/kWh. Die aktuellen Vergütungssätze von 7,94 ct/kWh gelten bis 31. Juli 2025.

Solarspitzengesetz optimiert Regelungen der Einspeisevergütung

Da die Anzahl der Photovoltaikanlagen in Deutschland immer weiter steigt, wird auch immer mehr PV-Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Wenn der vorhandene Strom nicht verbraucht wird, kann dies zur Überlastung der Stromnetze führen. Um die Einspeisung ins öffentliche Netz zu regulieren, wurde am 25. Februar 2025 das neue sogenannte Solarspitzengesetz eingeführt.

Das ändert sich für Photovoltaikanlagen, die ab dem 25. Februar 2025 installiert werden:

  • Smart Meter Pflicht für PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 7 kWp

Wer jetzt eine neue PV-Anlage kauft, ist verpflichtet, ein Smart Meter (intelligentes Messsystem) inkl. einer Steuerbox einzubauen. Diese Steuerbox ermöglicht es dem Netzbetreiber bei einer drohenden Netzüberlastung die Leistung zu drosseln oder sogar abzuschalten.

  • 60-Prozent-Regel für PV-Anlagen ohne Steuerbox

Wer eine PV-Anlage mit mehr als 7 kWp ohne Steuerbox betreibt, darf nur noch 60 Prozent der möglichen Leistung ins Netz einspeisen. Wird die Regel lediglich mit einem Wechselrichter umgesetzt, wird die Leistung strikt bei 60 Prozent abgeriegelt. Ein Home Energy Management System (HEMS) hingegen kann die Einspeisung auf 60 Prozent reduzieren, den übrigen Solarstrom aber weiterhin auf den Haushalt verteilen und z. B. den Batteriespeicher laden.

  • Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen

Wird zu viel Strom aus erneuerbaren Energien eingespeist, kann das mitunter zu negativen Strompreisen an der Börse führen. Alte Photovoltaikanlagen werden trotz negativer Preise weiterhin mit dem regulären Satz vergütet, obwohl der Strom keinen Wert hat. Ist Ihr Haushalt mit einem Smart Meter ausgestattet und Ihre PV-Anlage wird mit einer Steuerbox oder einem Energiemanager gesteuert, entfällt die 60-Prozent-Regel. Dafür erhalten Sie keine Einspeisevergütung, wenn der Strompreis an der Börse negativ ist. Die Zeit, in der Sie keine Vergütung erhalten, wird Ihnen als Zeitkontingent an die 20-jährige Laufzeit der Einspeisevergütung angehängt.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2025?

Um die Höhe der Einspeisevergütung zu bestimmen, muss man drei Faktoren beachten:

  • Datum der Installation: Der Preis pro kWh orientiert sich zuallererst am Zeitpunkt der Installation. Dieser bestimmt die Vergütungshöhe für die nächsten 20 Jahre. Wurde Ihre Anlage nach dem 25. Februar 2025 installiert, gelten die Regeln des neuen Solarspitzengesetzes.
  • Größe der Anlage: In der Regel unterteilt man die PV-Anlagen anhand ihrer Größe in die Kategorien „bis 10 kWp“, „bis 40 kWp“ und „bis 100 kWp“. Je größer die Anlage, desto geringer der Vergütungssatz.
  • Voll- oder Teileinspeisung: PV-Anlagen mit Teileinspeisung sind auf einen möglichst großen Eigenverbrauch ausgelegt. Bei einer Volleinspeisung wird der komplette Strom ins öffentliche Netz eingespeist, wodurch sich die Vergütung etwas erhöht.
Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen (Inbetriebnahme nach dem 1. Februar 2025)
Leistung der PV-Anlage Teileinspeisung Volleinspeisung
Bis 10 kWp 7,94  Cent 12,6  Cent
Bis 40 kWp 6,88 Cent 10,56  Cent
Bis 100 kWp 5,62  Cent 10,56  Cent

Hinweis: Wer seinen Strom direkt vermarktet, bekommt weitere 0,4 Cent pro kWh als Einspeisevergütung dazu. Für kleinere Anlagen ist dieses Marktmodell in der Regel nicht lohnenswert, da zusätzliche und umfangreiche Technikinstallationen notwendig sind. Bei Anlagen über 100 kWp ist eine Direktvermarktung jedoch für jeden Betreiber verpflichtend.

Volleinspeisung oder Teileinspeisung – Was lohnt sich mehr?

Zum Start der Einspeisevergütung im Jahr 2000 lohnte sich bei der Inbetriebnahme einer Anlage die Volleinspeisung. Dabei wurde der komplette Strom aus der Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz eingespeist und der Strom für das Hausnetz von einem öffentlichen Anbieter bezogen. Jede eingespeiste Kilowattstunde Strom wurde mit 50 Cent vergütet, während der aktuelle Strompreis eines öffentlichen Anbieters bei nur 13 ct/kWh lag. So bot die Volleinspeisungen bei der damaligen Vergütung einen Nebenverdienst für private Anlagenbetreiber.

Heute lohnt sich eine Volleinspeisung in den meisten Fällen für kleinere Photovoltaikanlagen nicht mehr. Durch die gestiegenen Strompreise und die gesunkene Vergütung stehen inzwischen 30 ct/kWh vom öffentlichen Stromanbieter einer Vergütung von 7,94 ct/kWh bei einer Teileinspeisung bzw. 12,6 ct/kWh bei einer Volleinspeisung gegenüber. Daher gilt für neue Photovoltaikanlagen: Je mehr eigener Strom verbraucht wird, desto günstiger für den Verbraucher. Mit einer sogenannten Eigenverbrauchsanlage ohne Speichersystem können 15 bis 30 Prozent Autarkiegrad erreicht werden. Kommt ein Batteriespeicher und ein Home Energy Management System (HEMS) hinzu, werden es bis zu 70 Prozent. Bei einer Teileinspeisung – auch Überschusseinspeisung genannt – wird also der meiste Solarstrom selbst verbraucht, überschüssiger Strom wird wie bei der Volleinspeisung ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet.

Wie wird die Einspeisevergütung für Photovoltaik beantragt?

  1. Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber: Dies sollte vor der Montage erfolgen, da der Netzbetreiber ein Recht auf die Prüfung zur Netzkompatibilität hat.
  2. Freigabe der Anlage zur Installation: Nachdem der Antrag ausgefüllt und eingereicht wurde, erstellt der Netzbetreiber einen Ablaufplan für die notwendigen Prüfungsschritte, die in den folgenden vier bis acht Wochen durchgeführt werden. Im Anschluss stellt der Netzbetreiber eine „Netztechnische Stellungnahme“ aus.
  3. Montage und Inbetriebnahme: Danach erfolgt die Installation der Photovoltaikanlage. Im Anschluss muss das Inbetriebnahmeprotokoll von einer Elektrofachkraft erstellt und zusammen mit weiteren Dokumenten beim Netzbetreiber vorgelegt werden.
  4. Fertigmeldung beim Netzbetreiber & Auszahlung der Einspeisevergütung: Nach der Registrierung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister, also der Bundesnetzagentur, wird die Einspeisevergütung ausgezahlt.

Was wird für die Registrierung einer Photovoltaikanlage benötigt?

Wer sich selbst um die Registrierung seiner Photovoltaikanlage kümmert, muss einige Dokumente bereithalten. Unterschieden wird dabei die Anmeldung vor Beginn der Montage, der Registrierung bei der Bundesnetzagentur und der Fertigmeldung. Bei zusätzlichen Komponenten wie z. B. ein Batteriespeicher können weitere Dokumente notwendig sein.

In der Regel kümmert sich ein Planungsbüro oder der Installateur um die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister, wodurch die Einspeisevergütung sichergestellt wird. In dem Fall ist lediglich eine Vollmacht notwendig.

Notwendige Dokumente im Überblick:

Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber

Welche Dokumente notwendig sind, hängt stark vom zuständigen Netzbetreiber ab und muss vorab dort erfragt werden. Hier können die Dokumente der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) als Orientierung dienen.

Registrierung bei der Bundesnetzagentur

Die Registrierung im Marktstammdatenregister erfolgt über das Webportal der Bundesnetzagentur. Dabei werden lediglich technische Informationen abgefragt: Name und Anschrift des Betreibers, E-Mail-Adresse, Standort der Anlage, Nennleistung in kWp & Tag der Inbetriebnahme.

Fertigmeldung und Antrag auf Zählerwechsel
  • Inbetriebnahmeprotokoll
  • Fotos der Photovoltaikanlage
  • Fotos der Zähleranlage, des Zählerstands
  • Standardformblatt „Inbetriebsetzung Strom“ (per PDF oder online)
  • Dokument über die Registrierung bei der Bundesnetzagentur

Wie wird die Einspeisevergütung für Photovoltaik ausgezahlt?

Die Einspeisevergütung wird von dem lokalen Netzbetreiber vor Ort gezahlt. Welcher das ist, kann im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nachgeschaut werden. Für die Auszahlung gibt es zwei verschiedene Modelle.

  • Monatliche Abschlagszahlung mit jährlicher Abrechnung

Bei der monatlichen Abschlagszahlung wird im Voraus der Jahresverbrauch geschätzt und entsprechend monatlich ausgezahlt. Am Ende des Jahres wird mit dem Stichtag 31. Dezember der tatsächliche Jahresverbrauch an den Netzbetreiber übermittelt. Dementsprechend werden etwaige Nachzahlungen oder Rückforderungen fällig.

  • Konkrete monatliche Abrechnung

Für die konkrete monatliche Abrechnung wird der genaue Zählerstand jeden Monat erfasst. Die folglich zu zahlende Einspeisevergütung wird im Folgemonat ausgezahlt. Bei dieser Variante entfällt die jährliche Abrechnung.

Die Einspeisevergütung läuft aus: Was können Sie tun?

Die Einspeisevergütung wird anhand des Installationsdatums auf 20 Jahre festgelegt. In der Regel können die Anlagen aber weit länger betrieben werden. Wenn die Vergütung ausläuft, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Auf Eigenverbrauch umrüsten und eine Anschlussregelung mit dem Netzbetreiber vereinbaren, den Strom an einen Direktvermarkter oder selbst zu Marktpreisen zu verkaufen. Bei den aktuellen Strompreisen lohnt sich für kleine, private Hausdachanlagen besonders die Umrüstung auf Eigenverbrauch.

Volleinspeisung auf Eigenversorgungsanlage umrüsten: Was muss beachtet werden?

Bei einer Anlage, die auf eine Volleinspeisung ausgelegt war, muss zunächst die geplante Umstellung auf Eigenversorgung beim Netzbetreiber angemeldet werden. Damit der eigene Solarstrom auch genutzt werden kann, sind einige kleine Umbauten notwendig. Dazu muss zunächst der Wechselrichter der PV-Anlage auf Eigenverbrauch umgestellt werden. Des Weiteren ist es nötig, die Zähler auszutauschen, damit sowohl der Eigenverbrauch als auch die Einspeisung des überschüssigen Stroms gemessen werden kann.

In den meisten Haushalten ist der Stromverbrauch abends am höchsten. PV-Anlage produzieren jedoch um die Mittagszeit den meisten Strom. Daher lohnt sich bei Eigenverbrauchsanlagen auch nachträglich noch die Installation eines zusätzlichen Batteriespeichers und eines intelligenten Energiemanagers. So kann der Strom am effektivsten genutzt werden und es ist eine Eigenversorgung von bis zu 70 Prozent möglich. Dadurch wird das Dazukaufen von teurem Strom vom öffentlichen Anbieter möglichst gering gehalten.

Für die ausgelaufene Einspeisevergütung vereinbart der Netzbeitreiber eine Anschlussregelung. Dabei wird ein verringerter Fördersatz für die Überschusseinspeisung gezahlt. Diese berechnet sich aus dem aktuellen Jahresmarktwert abzüglich der Vermarktungspauschale. Dabei kommt man auf einen ungefähren Betrag zwischen zwei und fünf Cent pro Kilowattstunde.

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Betrachtet man die Höhe der aktuellen Einspeisevergütung und die momentanen Strompreise, lohnt es sich so viel Strom wie möglich selbst zu verbrauchen. Eine besonders effektive Kombination ist die Nutzung einer Photovoltaikanlage mit einer Wärmepumpe. Auf diese Weise kann ein Haushalt nicht nur klimaneutralen Haushaltsstrom produzieren, sondern damit auch umweltfreundlich heizen. Dabei wird die selbst erzeugte Solarenergie direkt vor Ort durch die Wärmepumpe genutzt. Wird ein zusätzlicher Speicher für die Photovoltaikanlage installiert, kann auch an Tagen mit wenig Sonneneinstrahlung oder nachts günstiger Strom aus der eigenen Anlage verbraucht und damit geheizt werden.

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Luisa, Expertin für Photovoltaik Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.