Mit der eigenen Photovoltaikanlage auf dem Dach kann man nicht nur effektiv und klimaneutral Solarstrom erzeugen, sondern auch Geld verdienen. Die Einspeisevergütung ist eine staatlich festgelegte Vergütung, die Strom aus erneuerbaren Energien erstattet, wenn er ins öffentliche Netz eingespeist wird. Im Falle einer privaten Photovoltaikanlage wird dabei der eingespeiste Strom pro Kilowattstunde (kWh) vergütet. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Einspeisevergütung wissen müssen.
Die Einspeisevergütung: Was ist das?
Im Jahr 2000 wurde zum ersten Mal vom Gesetzgeber eine Einspeisevergütung für erneuerbare Energien festgelegt. Zum Start der Vergütung betrug diese 99 Pfennig (ca. 50 Cent) pro kWh. Damit sollten grüne Energiegewinnungen (Solar-, Windkraft-, Wasserkraft-, Geothermie- oder Biomasseanlagen) gefördert werden, die auf dem Strommarkt noch nicht konkurrenzfähig waren. Diese Änderungen wurden im damals noch neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgehalten. Seitdem wurde das Gesetz schon mehrere Male überarbeitet, wobei auch die Einspeisevergütung für Photovoltaik angepasst wurde.
Im Jahr 2009 wurde erstmals eine Degression der Einspeisevergütung für Photovoltaik festgelegt. Diese ist an den Zubau von PV-Anlagen geknüpft. Das heißt, je mehr Photovoltaikanlagen gebaut werden, desto schneller sinkt die Vergütung. In der neusten Version des EEG, die 2022 beschlossen wurde, ist nun festgehalten, dass die Degression vorerst bis 2024 ausgesetzt wird. Das bedeutet, dass sich die Einspeisevergütung bis 2024 nicht verändert.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?
Um die Höhe der Einspeisevergütung zu bestimmen, muss man drei Faktoren beachten:
- Datum der Installation: Der Preis pro kWh orientiert sich zuallererst am Zeitpunkt der Installation. Dieser bestimmt die Vergütungshöhe für die nächsten 20 Jahre.
- Größe der Anlage: In der Regel unterteilt man die PV-Anlagen anhand ihrer Größe in die Kategorien „bis 10 kWp“, „bis 40 kWp“ und „bis 100 kWp“. Je größer die Anlage, desto geringer der Vergütungssatz.
- Voll- oder Teileinspeisung: PV-Anlagen mit Teileinspeisung sind auf einen möglichst großen Eigenverbrauch ausgelegt. Bei einer Volleinspeisung wird der komplette Strom ins öffentliche Netz eingespeist, wodurch sich die Vergütung etwas erhöht.
Leistung der PV-Anlage | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
---|---|---|
Bis 10 kWp | 8,2 Cent | 13 Cent |
Bis 40 kWp | 7,1 Cent | 10,9 Cent |
Bis 100 kWp | 5,8 Cent | 10,9 Cent |
Hinweis: Wer seinen Strom direkt vermarktet, bekommt weitere 0,4 Cent pro kWh als Einspeisevergütung dazu. Für kleinere Anlagen ist dieses Marktmodell in der Regel nicht lohnenswert, da zusätzliche und umfangreiche Technikinstallationen notwendig sind. Bei Anlagen über 100 kWp ist eine Direktvermarktung jedoch für jeden Betreiber verpflichtend.
Volleinspeisung oder Teileinspeisung – Was lohnt sich mehr?
Zum Start der Einspeisevergütung im Jahr 2000 lohnte sich bei der Inbetriebnahme einer Anlage die Volleinspeisung. Dabei wurde der komplette Strom aus der Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz eingespeist und der Strom für das Hausnetz von einem öffentlichen Anbieter bezogen. Jede eingespeiste Kilowattstunde Strom wurde mit 50 Cent vergütet, während der aktuelle Strompreis eines öffentlichen Anbieters bei nur 13 ct/kWh lag. So bot die Volleinspeisungen bei der damaligen Vergütung einen Nebenverdienst für private Anlagenbetreiber.
Heute lohnt sich eine Volleinspeisung in den meisten Fällen für kleinere Photovoltaikanlagen nicht mehr. Durch die gestiegenen Strompreise und die gesunkene Einspeisevergütung stehen inzwischen 34 ct/kWh vom öffentlichen Stromanbieter einer Vergütung von 8,2 ct/kWh gegenüber. Daher gilt für neue Photovoltaikanlagen: Je mehr eigener Strom verbraucht wird, desto günstiger für den Verbraucher. Mit einer sogenannten Eingenverbrauchsanlage ohne Speichersystem können 15 bis 30 Prozent Autarkiegrad erreicht werden. Kommt ein Batteriespeicher hinzu, werden es bis zu 70 Prozent. Bei einer Teileinspeisung wird also der meiste Solarstrom selbst verbraucht, überschüssiger Strom wird wie bei der Volleinspeisung ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet.
Wie wird die Einspeisevergütung für Photovoltaik beantragt?
- Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber: Dies sollte vor der Montage erfolgen, da der Netzbetreiber ein Recht auf die Prüfung zur Netzkompatibilität hat.
- Freigabe der Anlage zur Installation: Nachdem der Antrag ausgefüllt und eingereicht wurde, erstellt der Netzbetreiber einen Ablaufplan für die notwendigen Prüfungsschritte, die in den folgenden vier bis acht Wochen durchgeführt werden. Im Anschluss stellt der Netzbetreiber eine „Netztechnische Stellungnahme“ aus.
- Montage und Inbetriebnahme: Danach erfolgt die Installation der Photovoltaikanlage. Im Anschluss muss das Inbetriebnahmeprotokoll von einer Elektrofachkraft erstellt und zusammen mit weiteren Dokumenten beim Netzbetreiber vorgelegt werden.
- Fertigmeldung beim Netzbetreiber & Auszahlung der Einspeisevergütung: Nach der Registrierung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister, also der Bundesnetzagentur, wird die Einspeisevergütung ausgezahlt.
Was wird für die Registrierung einer Photovoltaikanlage benötigt?
Wer sich selbst um die Registrierung seiner Photovoltaikanlage kümmert, muss einige Dokumente bereithalten. Unterschieden wird dabei die Anmeldung vor Beginn der Montage, der Registrierung bei der Bundesnetzagentur und der Fertigmeldung. Bei zusätzlichen Komponenten wie z. B. ein Batteriespeicher können weitere Dokumente notwendig sein.
In der Regel kümmert sich ein Planungsbüro oder der Installateur um die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister, wodurch die Einspeisevergütung sichergestellt wird. In dem Fall ist lediglich eine Vollmacht notwendig.
Notwendige Dokumente im Überblick:
Wie wird die Einspeisevergütung für Photovoltaik ausgezahlt?
Die Einspeisevergütung wird von dem lokalen Netzbetreiber vor Ort gezahlt. Welcher das ist, kann im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nachgeschaut werden. Für die Auszahlung gibt es zwei verschiedene Modelle.
- Monatliche Abschlagszahlung mit jährlicher Abrechnung
Bei der monatlichen Abschlagszahlung wird im Voraus der Jahresverbrauch geschätzt und entsprechend monatlich ausgezahlt. Am Ende des Jahres wird mit dem Stichtag 31. Dezember der tatsächliche Jahresverbrauch an den Netzbetreiber übermittelt. Dementsprechend werden etwaige Nachzahlungen oder Rückforderungen fällig.
- Konkrete monatliche Abrechnung
Für die konkrete monatliche Abrechnung wird der genaue Zählerstand jeden Monat erfasst. Die folglich zu zahlende Einspeisevergütung wird im Folgemonat ausgezahlt. Bei dieser Variante entfällt die jährliche Abrechnung.
Die Einspeisevergütung läuft aus: Was können Sie tun?
Die Einspeisevergütung wird anhand des Installationsdatums auf 20 Jahre festgelegt. In der Regel können die Anlagen aber weit länger betrieben werden. Wenn die Vergütung ausläuft, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Auf Eigenverbrauch umrüsten und eine Anschlussregelung mit dem Netzbetreiber vereinbaren, den Strom an einen Direktvermarkter oder selbst zu Marktpreisen zu verkaufen. Bei den aktuellen Strompreisen lohnt sich für kleine, private Hausdachanlagen besonders die Umrüstung auf Eigenverbrauch.
Volleinspeisung auf Eigenversorgungsanlage umrüsten: Was muss beachtet werden?
Bei einer Anlage, die auf eine Volleinspeisung ausgelegt war, muss zunächst die geplante Umstellung auf Eigenversorgung beim Netzbetreiber angemeldet werden. Damit der eigene Solarstrom auch genutzt werden kann, sind einige kleine Umbauten notwendig. Dazu muss zunächst der Wechselrichter der PV-Anlage auf Eigenverbrauch umgestellt werden. Des Weiteren ist es nötig, die Zähler auszutauschen, damit sowohl der Eigenverbrauch als auch die Einspeisung des überschüssigen Stroms gemessen werden kann.
In den meisten Haushalten ist der Stromverbrauch abends am höchsten. PV-Anlage produzieren jedoch um die Mittagszeit den meisten Strom. Daher lohnt sich bei Eigenverbrauchsanlagen auch nachträglich noch die Installation eines zusätzlichen Batteriespeichers. So kann der Strom am effektivsten genutzt werden und es ist eine Eigenversorgung von bis zu 70 Prozent möglich. Dadurch wird das Dazukaufen von teurem Strom vom öffentlichen Anbieter möglichst gering gehalten.
Für die ausgelaufene Einspeisevergütung vereinbart der Netzbeitreiber eine Anschlussregelung. Dabei wird eine verringerte Vergütung gezahlt. Diese berechnet sich aus dem aktuellen Jahresmarktwert abzüglich der Vermarktungspauschale. Dabei kommt man auf einen ungefähren Betrag zwischen zwei und fünf Cent pro Kilowattstunde.
Eigenverbrauch der PV-Anlage erhöhen und auf die Wärmepumpe umsteigen
Betrachtet man die Höhe der aktuellen Einspeisevergütung und die momentanen Strompreise, lohnt es sich so viel Strom wie möglich selbst zu verbrauchen. Eine besonders effektive Kombination ist die Nutzung einer Photovoltaikanlage mit einer Wärmepumpe. Auf diese Weise kann ein Haushalt nicht nur klimaneutralen Haushaltsstrom produzieren, sondern damit auch umweltfreundlich heizen. Dabei wird die selbst erzeugte Solarenergie direkt vor Ort durch die Wärmepumpe genutzt. Wird ein zusätzlicher Speicher für die Photovoltaikanlage installiert, kann auch an Tagen mit wenig Sonneneinstrahlung oder nachts günstiger Strom aus der eigenen Anlage verbraucht und damit geheizt werden.
Sie haben bereits eine Photovoltaikanlage? Für einen gesteigerten Eigenverbrauch können Sie Ihre Anlage mit der Luft-Wasser-Wärmepumpe von thermondo kombinieren. Damit heizen sie auch in Alt- und Bestandsbauten ohne Fußbodenheizung zuverlässig und effizient. Auch wenn Sie noch keine Photovoltaikanlage haben, sind wir der richtige Ansprechpartner für Ihr Komplettpaket aus Wärmepumpe und PV. Entscheiden Sie sich für das Bundle von thermondo, profitieren Sie von unserer Expertise als führender Wärmepumpen-Installateur und der langjährigen Erfahrung unserer Tochterfirma FEBESOL im Bereich Photovoltaik.
Nutzen Sie einfach unseren Heizungsplaner und wir melden uns schnellstmöglich, um einen Beratungstermin per Telefon oder bei Ihnen zu Hause zu vereinbaren.