Wer mit Öl heizt, kann Preise vergleichen und seinen Händler selbst auswählen. So lässt sich Geld sparen. Doch was tun, wenn das Heizöl woanders günstiger gewesen wäre? Wir zeigen Ihnen, ob und unter welchen Voraussetzungen sich eine Heizölbestellung stornieren lässt.
Heizöl bestellen: So funktioniert es
Um bei einer Ölheizung zu sparen, lohnt es sich für Hausbesitzer, vor der Ölbestellung Preise zu vergleichen. Der erste Schritt beim Heizölkauf führt also zu einem Vergleichsportal für Heizölpreise. Haben Sie ein gutes Angebot gefunden, bestellen Sie die gewünschte Menge Heizöl telefonisch, per Mail oder über die Website des Anbieters.
In der Regel sind Vorbestellungen für eine spätere Lieferung deutlich günstiger als sehr kurzfristige Lieferungen. Sparen können Verbraucher außerdem, wenn sie ihren Öltank außerhalb der Heizperiode auffüllen. Zum einen sind die Preise saisonbedingt niedriger, zum anderen ist der Tank dann meist ziemlich leer, sodass die Lieferung aufgrund der größeren Menge günstiger wird.
Im Preis für das Heizöl sind immer auch die Liefergebühr sowie die Arbeitszeit für das Befüllen des Heizöltanks enthalten. Bezahlt wird das Heizöl entweder direkt bei Lieferung, per Vorkasse oder je nach Anbieter auch in Abschlägen. Bei Abschlägen müssen Sie mit einem Aufpreis rechnen.
Tipp: Beim Bestellen von Heizöl sollten Sie also möglichst außerhalb der Saison bestellen und im Vorfeld die Heizölpreise der unterschiedlichen Anbieter vergleichen.
Storno von bestellten Heizöllieferungen: Rechtliche Lage und Hintergrund
Durch die Digitalisierung im Heizölhandel wird Heizöl seit vielen Jahren auch über den Fernabsatz verkauft. Das bedeutet, dass der Kunde telefonisch oder über das Internet eine Ware bestellt. Während Verbraucher ihre Bestellung von Kleidung oder Elektronikartikeln innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen bei Online-Käufen oder der Bestellung per Telefon widerrufen können, gilt diese Regelung für Heizölbestellungen nicht.
Lange Zeit gab es immer wieder gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Händlern und Kunden, die ihre Heizölbestellung stornieren wollten, die Stornierung von den Händlern aber nicht akzeptiert wurde. Ein Fall ging bis vor den Bundesgerichtshof. Dieser entschied zunächst am 17. Juni 2015 (BGH Az. VIII ZR 249/14), dass der Kauf von Heizöl über Telefon, Mail oder Internet zum Fernabsatz zählt und somit dieselben Regeln gelten wie für andere Fernabsatzgeschäfte. Dieses Grundsatzurteil des BGH sorgte bei Verbrauchern und Händlern immer wieder für Unmut. Denn gerade der Ölpreis ist von starken saisonalen Schwankungen geprägt und kann sich durch viele weitere Einflüsse schnell ändern.
Mit der Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts (BGBI) vom 17. August 2021 wurde schließlich das Urteil des BGH aus 2015 entkräftet. Die Begründung: Das Urteil des BGH bezog sich auf eine ältere, zum Kaufvertrag gültige Fassung des BGB und war somit nicht mehr anwendbar.
Der genaue Wortlaut im Bundesgesetzblatt:
„Da der Preis für derartige Lieferungen von Schwankungen auf den Energie- beziehungsweise Rohstoffmärkten abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die während der Widerrufsfrist auftreten können, ist damit auch ohne Änderung des Regelungsteils klargestellt, dass in diesen Fällen das Widerrufsrecht des Verbrauchers gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 8 BGB ausgeschlossen ist."
Wann greift der Ausschluss vom Widerrufsrecht beim Heizölkauf?
Wenn Sie Heizöl online oder telefonisch bei einem Händler bestellen, greift § 312g Absatz 2 Nummer 8 und schließt den Widerruf aus:
„Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten“
Der Ausschluss vom Widerrufsrecht beginnt bei telefonischen Bestellungen, sobald Sie am Telefon das Angebot des Händlers bestätigen bzw. Ihr Einverständnis zur Lieferung geben. Bei Online-Bestellungen von Heizöl setzt das Widerrufsrecht aus, sobald Sie den Kauf im Internet zahlungspflichtig bestellt haben, z.B. auf einen „Kaufen“-Button geklickt haben.
Die Bestellung des Heizöls ist übrigens nicht nur für Sie, sondern auch für den Händler bindend. Er ist mit dem Abschluss des Kaufvertrags verpflichtet, Ihnen die bestellte Menge Heizöl zum vereinbarten Preis zu liefern.
Worauf sollten Sie jetzt beim Heizölkauf achten?
Durch den Wegfall des Widerrufsrechts bei telefonischen Bestellungen oder Online-Bestellungen von Heizöl ist es umso wichtiger, dass Sie vor dem Bestellabschluss beziehungsweise der telefonischen Zusage zu einem Angebot Preise und den Markt für Heizöl genau beobachten. So verhindern Sie, dass Sie ein günstigeres Angebot übersehen. Wir empfehlen Ihnen, die Heizölpreise regelmäßig zu prüfen. Bestellen Sie Ihr Heizöl am besten strategisch und vorausschauend. So stehen Sie erst gar nicht vor der Frage, ob Sie Ihre Heizölbestellung stornieren sollten oder nicht.
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