Besitzer von Ölheizungen und alle, die eine Ölheizung kaufen wollten, sind durch die Neuerungen des Gebäudeenergiegesetzes verunsichert. Sie gehen davon aus, dass Ölheizungen zukünftig verboten sein werden. Was ist da dran? Wir klären auf.
Verbot für Ölheizungen ab 2045
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Heizsysteme ab dem Jahr 2045 klimaneutral betrieben werden. Spätestens in diesem Jahr soll Deutschland allgemein klimaneutral sein. Das bedeutet, dass nicht mehr Emissionen erzeugt als abgebaut werden können.
Um diese Ziele zu erreichen, ist das Heizen mit klassischen Ölheizungen ab 2045 verboten. Bis dahin dürfen Sie Ihre Ölheizung weiterhin nutzen. Sie sind auch nicht verpflichtet, die bestehende Ölheizung mit erneuerbaren Energien zu kombinieren. Hier greift der sogenannte „Bestandsschutz“. Heizungstechniker dürfen demnach bis Ende 2044 Ölheizungen reparieren. Das gilt für alle Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 2024 gekauft wurden.
Kein Verbot für Ölheizungen: Ab 2029 aber anteilig mit Bioheizöl
Das reformierte sog. "Heizungsgesetz" (Gebäudeenergiegesetz) sieht vor, dass neue Heizungen seit Januar 2024 in Neubauten und Neubaugebieten mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Ab Mitte 2026 gilt die 65-Prozent-Regelung auch in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern oder schon früher, wenn die entsprechende Gemeinde einen kommunalen Wärmeplan entwickelt hat. Spätestens ab Mitte 2028 müssen Heizungen auch in kleinen Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern mindestens mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden.
Das bedeutet: Wohnen Sie in einem Bestandsgebiet und liegt noch keine kommunale Wärmeplanung für Ihre Region vor, ist der Kauf einer Ölheizung nicht gänzlich verboten. Diese muss allerdings in der Lage sind, mit Biobrennstoffen zu heizen. Zudem muss vor dem Einbau einer neuen Ölheizung u. a. eine verpflichtende Beratung durch einen Energieberater durchgeführt werden. Zusätzlich müssen Sie ab 2029 mit mindestens 15 Prozent Bio-Heizöl heizen. Der Anteil erhöht sich regelmäßig, sodass er im Jahr 2045 100 Prozent beträgt.
Was gegen die Ölheizung spricht
Auch wenn es kein explizites Ölheizungsverbot gibt, sprechen viele weitere Argumente gegen die Anschaffung einer neuen Ölheizung:
- Steigende CO2-Preise: Wer mit Öl heizt, stößt mehr CO2, als andere Heizsysteme aus. Daher ist die CO2-Steuer besonders für Ölheizungen ein bedeutender Kostenfaktor, der das Heizen jedes Jahr teurer macht.
- Zertifikathandel: Ab 2027 kommt der EU-weite Emissionshandel für CO2-Ausstöße. Dieser führt zu steigenden Heizkosten mit Öl.
- Schwankende Ölpreise: Der Ölpreis ist stark von internationalen Krisen und von den Fördermengen abhängig, welche die OPEC beschließt. Entsprechend können die Preise stark schwanken.
- Unsicherheit bei Preis und Versorgung mit Biobrennstoff: Ab 2029 steigt der Pflichtanteil an Biobrennstoffen, die Sie mit einer Ölheizung verwenden müssen. Neben den Fragen zur Versorgungssicherheit sind auch die Preise für diese Bio-Brennstoffe noch offen.
Aus diesen Gründen spricht heutzutage nichts mehr für die Anschaffung einer Ölheizung, auch wenn es kein Ölheizungsverbot gibt. Deutlich attraktiver sind daher zukunftssichere und sparsame Heizsysteme, wie bspw. Wärmepumpen.
Effizientere und kostengünstigere Alternative zur Ölheizung
Mit der Wärmepumpe gibt es eine attraktive Alternative zum Heizen mit Öl. Zum einen erzielen Sie mit einer Wärmepumpe Wirkungsgrade von bis zu 500 Prozent. Das bedeutet, dass Sie mit einer Kilowattstunde Strom bis zu fünf Kilowattstunden Wärme erzeugen können. Selbst moderne Ölbrennwertheizungen liegen unter 100 Prozent Wirkungsgrad.
Im Betrieb erzeugt die Wärmepumpe keine Emissionen und gehört zu den Erfüllungsoptionen für das GEG. Der Staat fördert deshalb die Anschaffung einer Wärmepumpe mit hohen Zuschüssen. Bei einer Fördersumme von maximal 30.000 Euro können Sie abhängig von den möglichen Boni bis zu 70 Prozent der Kosten als Förderung erhalten. Gefördert können Sie eine Wärmepumpe schon ab 9.000 Euro einbauen lassen. Damit liegen Sie meist unter den Kosten, die bei der Anschaffung und Installation einer herkömmlichen Öl-Brennwertheizung anfallen.
Auch wenn manch ein Verbraucher damit argumentiert, dass das GEG wieder abgeschafft werden könnte, bleibt die Wärmepumpe immer noch im Vorteil. Denn der EU-weite Emissionshandel wird unabhängig vom Heizungsgesetz bleiben und die Kosten für das Heizen mit Öl stark erhöhen.
Fazit: Die Ölheizung hat keine Zukunft mehr
Es gibt kein Ölheizungsverbot und vielerorts können Verbraucher theoretisch immer noch eine neue Ölheizung, wenn auch unter Auflagen, einbauen lassen. Allerdings stehen alle Zeichen auf Veränderung, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Das ist gesellschaftlicher Konsens und wurde von der damaligen großen Koalition in ein Gesetz überführt, das u.a. auch EU-Regelungen umsetzt.
Selbst, wer heute noch eine Ölheizung kauft, muss diese künftig mit Biobrennstoffen nutzen. Sowohl die Kosten als auch die Versorgungslage hierfür ist noch unklar. Und wenn schon die 65-Prozent-Regel erfüllt werden muss, ist der Schritt, gleich vollständig auf ein zukunftssicheres Heizsystem, wie eine Wärmepumpe umzusteigen. Kurzfristig aufgrund der hohen Förderung und langfristig aufgrund der geringeren Heiz- und Wartungskosten sinnvoll.
Wir unterstützen Sie auf dem Weg zum klimaneutralen Heizen mit der Wärmepumpe. Sie müssen sich dann keine Gedanken mehr über ein mögliches Ölheizungsverbot, die Unsicherheit beim Brennstoffkauf oder die künftige Versorgungssicherheit machen.
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