Der Heizraum ist ein Raum, in dem die Heizungsanlage untergebracht ist. So denken die meisten Verbraucher. Allerdings gibt es hier verschiedene Anforderungen an die Räumlichkeiten je nach Art und Leistung der Heizung. In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr.
Was ist ein Heizraum?
Wann ein Raum zum Heizungsraum wird, hängt von länderspezifischen sowie regionalen Regelungen ab. Maßgeblich für die Definition ist in der Regel die Feuerverordnung des Bundeslandes. Trotz kleiner Unterschiede gibt es in den Grundsätzen gleiche Angaben. Demnach ist ein Heizraum ein Raum für Heizungsanlagen, die eine Nennleistung von mehr als 50 Kilowatt erzielen können.
Werden Heizungsanlagen mit einer geringeren Leistung aufgestellt, definiert man die entsprechenden Räumlichkeiten als Aufstellraum. Aufstellräume können zusätzlich unterteilt werden in Räume mit Heizungen von einer Leistung bis zu und über 28 Kilowatt. Zudem dürfen die kleinen Anlagen auch in Räumen mit einer Grundfläche von weniger als 7,5 Quadratmetern aufgestellt werden.
Die Unterscheidung in Aufstell- und Heizungsraum hat direkte Konsequenzen für die Anforderungen, die an die jeweilige Räumlichkeit gestellt werden. So gibt es für Aufstellräume deutlich geringere baurechtliche Anforderungen. Im Interesse der eigenen Sicherheit sollten sich Hausbesitzer jedoch an den strengeren Regelungen für Heizräume orientieren.
Wo können Sie die Heizung gemäß Vorgaben aufstellen?
Die Vorschriften für Aufstellräume von Feuerungsanlagen werden in der jeweiligen Landes-Feuerungsverordnung sowie der Landesbauordnung festgelegt. Grundsätzlich gilt, dass Länderregelungen Vorrang haben vor anderen Regeln. Die Grundlage für die länderspezifischen Vorgaben liefert die Muster-Feuerungsverordnung (MuFeuVO).
Demnach ist ein Heizraum nur dann ein solcher, wenn er für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Leistung von über 50 Kilowatt geschaffen wurde. Der Schwerpunkt der Feuerungsverordnung liegt auf der Versorgung mit Verbrennungsluft.
Räume für Feststoffheizungen mit einer Leistung bis zu 50 Kilowatt sowie Räume mit Gas- oder Flüssigbrennstoffen mit einer Leistung von über 50 Kilowatt zählen gemäß MuFeuVO nicht zu Heizräumen.
Vorschriften für Hausbesitzer:
Diese Vorschriften müssen Hausbesitzer einhalten, wenn im Heizungsraum eine Heizung mit Festbrennstoffen mehr als 50 Kilowatt Leistung erzielt:
• Die Räume dürfen nur zur Installation der Heizanlage sowie zur Lagerung von Brennstoffen oder zum Aufstellen von anderen Anlagen wie Wärmepumpen oder Blockheizkraftwerken genutzt werden.
• Der Rauminhalt muss mindestens acht Kubikmeter bei einer lichten Raumhöhe von mindestens zwei Metern betragen.
• Der Heizraum darf nicht mit anderen Aufenthaltsräumen oder Treppenhäusern unmittelbar verbunden sein.
• Der Heizraum benötigt einen Ausgang ins Freie oder einen Flur.
• Die Türen des Raums müssen in Fluchtrichtung aufschlagen.
• Alle tragenden Wände, Stützen oder Decken sowie die Böden müssen feuerbeständig sein.
• Wenn Öffnungen vorhanden sind, müssen diese feuerhemmend und selbstschließend sein, sofern sie nicht unmittelbar ins Freie führen.
• Der Raum muss eine obere und untere Öffnung besitzen, die zur Versorgung mit Verbrennungsluft dient. Die Öffnung ins Freie muss dabei einen Querschnitt von mindestens 150 Quadratzentimetern aufweisen.
• Führen vom Heizungsraum Lüftungsleitungen durch andere Räume, müssen diese Leitungen mindestens 90 Minuten lang einem Feuer widerstehen (F90) können und dürfen nicht mit anderen Räumen verbunden sein oder als Lüftungsleitung für andere Räume dienen.
• Werden Lüftungsleitungen aus anderen Räumen durch den Heizungsraum geführt, müssen diese ebenfalls eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten aufweisen oder eine entsprechende Feuerschutzklappe der Klasse F90 besitzen. Darüber hinaus dürfen diese Leitungen keine Öffnung in den Heizraum haben.
• Sollten sich im Heizraum zusätzlich Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe befinden, müssen diese Anlagen eine Notabschaltung besitzen, die außerhalb des Heizraums installiert ist. Auch Hinweisschilder müssen angebracht sein.
Dementsprechend sind für kleinere Heizungsanlagen keine Notschalter oder Hinweisschilder vorgeschrieben.
Fragen und Antworten zum Heizraum
• Muss ein Feuerlöscher im Heizraum liegen?
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, einen Feuerlöscher im Heizraum sowie bei Feuerungsanlagen bereitzustellen. Die Pflicht zum Feuerlöscher bei Heizöltanks wurde aufgehoben, da Heizöl als nicht feuergefährliche Flüssigkeit eingestuft wurde. Allerdings ist es immer ratsam, in einem Wohnhaus oder einer Wohnung einen Feuerlöscher zu haben. So können Brände im Notfall schnell gelöscht und größere Schäden vermieden werden.
• Benötigt der Heizraum eine Feuerschutztür?
Wenn es sich laut Musterfeuerungsverordnung nicht um einen Heiz-, sondern um einen Aufstellraum handelt, muss nicht zwingend eine Feuerschutztür eingebaut werden. Das ist zum Beispiel bei Gasthermen in Wohnungen keine Pflicht. Diese Anlagen können auch in der Küche oder im Badezimmer eingebaut werden.
Besitzer von Einfamilienhäusern sollten am besten jedoch bei ihrer Gebäudeversicherung nachfragen, ob dennoch der Einbau einer Feuerschutztür der Schutzklasse F30 für den Aufstellraum der Heizungsanlage verbindlich ist.
• Darf ich einen Heizraum abschließen?
Ob ein Heizraum verschlossen wird, ist bei einem Aufstellraum in der Regel keine Frage des Brandschutzes, sondern bei Mietshäusern eine Frage des Mietrechts. Ansonsten kann der Heizraum geschlossen sein, sofern er über die nötigen Öffnungen für Zuluft verfügt.
• Was darf ich im Heizraum lagern?
Ob Sie in Ihrem Heizraum noch andere Dinge lagern dürfen, hängt grundsätzlich von der Definition des Heizraums ab. Diese wird in der jeweiligen Feuerungsverordnung des Bundeslandes definiert.
Wenn die gelagerten Brennstoffe eine bestimmte Menge überschreiten, dürfen die Räumlichkeiten nur zur Brennstofflagerung verwendet werden. Unabhängig von den jeweiligen Regelungen sollten Sie im Aufstellraum Ihrer Heizungsanlage im Einfamilienhaus sowie im Raum mit den Brennstoffen keine brennbaren Materialien lagern. Hierzu gehören zum Beispiel Lacke oder Farben.
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