Nach wie vor entfällt ein Großteil der privaten CO2-Emissionen auf das Heizen. Gleichzeitig werden die Folgen des Klimawandels immer sichtbarer. Schleswig-Holstein hat bereits 2017 ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) beschlossen. Es trat 2021in Kraft. 2024 wurde das EWKG novelliert. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Was beinhaltet das Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein?
Durch die Neufassung des Gesetzes 2021 hat sich Schleswig-Holstein verpflichtet, die auf Bundesebene vereinbarten Klimaziele zu verfolgen. Mit der vom Kieler Landtag verabschiedeten Novelle für Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein beschloss das nördlichste Bundesland, bereits 2040 klimaneutral zu werden. Darüber hinaus sollen bis 2030 mindestens 45 Terrawattstunden Strom aus Erneuerbaren Energien pro Jahr an Land produziert werden.
Mit der Novelle des EWKG wurde das Gesetz des Bundeslandes noch stärker mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz verzahnt. Bis die weitergehenden Verpflichtungen für Hausbesitzer laut GEG in Kraft treten, müssen in Schleswig-Holstein wie bisher mindestens 15 Prozent der Wärmeerzeugung im Bestand über Erneuerbare Energien erfolgen.
Was für Verbraucher noch neu ist:
- Die Fernwärmeversorgung muss in Zukunft transparenter und fairer sein. Aus diesem Grund müssen Fernwärmeanbieter Preisänderungen in ein spezielles Meldeportal eintragen. Anbieter mit hohen Wärmepreisen, die durch ineffiziente Netze und hohe Betriebskosten entstehen, sind verpflichtet, einen Sanierungsfahrplan aufzustellen.
- Neue Wohngebäude müssen mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.
Ich möchte jetzt meine Heizung in Schleswig-Holstein tauschen – was bedeutet die Novelle des EWGK konkret für mich?
Schleswig-Holstein war mit seinem landeseigenen Klimaschutzgesetz Vorreiter. Viele der darin beschlossenen Maßnahmen wurden noch vor der Anpassung des GEG festgelegt. Die jetzt vom Landtag verabschiedete Novelle soll ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Wenn Sie eine neue Heizung in Ihrem Haus einbauen lassen, muss der Anteil an der Wärmeerzeugung mit Erneuerbaren Energien weiterhin bei mindestens 15 Prozent liegen, bis die Vorgaben des GEG greifen. Das GEG sieht spätestens ab 2028 mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien für Heizsysteme vor.
Für Hausbesitzer in Schleswig-Holstein ist es nur mit wenigen Ausnahmen möglich, eine neue Gas- oder Ölheizung ohne Solarthermie oder eine Wärmepumpe zu installieren.
Weder über das Land Schleswig-Holstein noch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude gibt es Fördergelder für Gas- und Ölheizungen. Somit ist es für Sie als Hausbesitzer sinnvoll, beim Heizungstausch gleich auf die Wärmepumpe zu setzen. Denn beim Umstieg von einer Gas- oder Ölheizung auf Wärmepumpen können Sie von bis zu 70 Prozent staatlicher Förderung profitieren. Bei einer maximalen Fördersumme von 30.000 Euro sind das bis zu 21.000 Euro.
Heizen Sie in Zukunft in Schleswig-Holstein mit einer Wärmepumpe, können Sie außerdem Ihre Heizkosten im Vergleich zu Gas oder Öl um bis zu 30 Prozent senken.
Fazit: Umstieg auf die Wärmepumpe lohnt sich
Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes setzt sich das Bundesland Schleswig-Holstein noch einmal ehrgeizigere Ziele als der Bund. Doch unabhängig von den Vorgaben des novellierten Gesetzes, das ab Januar 2025 in Kraft treten soll, gibt es mit der Wärmepumpe eine sinnvolle Alternative zum Heizen mit fossilen Brennstoffen. Hier greift bereits die Bundesförderung für effiziente Gebäude, die im Januar 2024 angepasst wurde. Dank hoher staatlicher Förderung ist eine neue Wärmepumpe in der Anschaffung ähnlich teuer wie eine konventionelle Gas- oder Ölheizung. Allerdings sparen Sie langfristig durch günstigere Betriebskosten.
Nutzen Sie unseren Heizungsplaner und machen einen ersten Schritt zu einer neuen und sparsamen Heizung.