Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden energetische Anforderungen für Neu- und Bestandsbauten geregelt. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen und den Energieverbrauch sowie die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren. Wir geben Ihnen einen Überblick über Inhalte und Vorgaben, die mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das GEG fasst verschiedene Gesetze und Verordnungen zum Thema Energieeffizienz für alle Wohngebäude und Nichtwohngebäude zusammen. Es liefert die gesetzliche Grundlage für energetische Sanierungen und Maßnahmen zur Einsparung von Energie in Deutschland.

Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz erstmals in Kraft getreten. Damit wurden die bis dahin gültige Energiesparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst. Die Zusammenführung der drei Gesetze sollte für Verbraucher mehr Transparenz schaffen und gleichzeitig die notwendigen Maßnahmen zur Energieeinsparung vereinheitlichen.

Neben den drei bisherigen Gesetzen wird im GEG auch die EU-Gebäuderichtlinie berücksichtigt. Sie existierte bereits seit 2010 und gab den EU-Mitgliedsländern Vorgaben zu Energiesparmaßnahmen. Die EU-Gebäuderichtlinie beinhaltet z. B. einen Standard für Niedrigenergiehäuser, den alle Neubauten seit 2021 erfüllen müssen.

Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes wurden energetische Sanierungen oder der Bau von Energiesparhäusern vereinfacht. Denn davor waren EnEV und EEWärmeG nicht aufeinander abgestimmt. In der Umsetzung von Gebäudeprojekten kam es deshalb immer wieder zu Unstimmigkeiten. Das GEG hat dieses Manko behoben.

Gut zu wissen: Das Ziel, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral werden will, bedeutet langfristig das Ende fossiler Heizungen. Dies wurde bereits von der Großen-Koalition unter CDU-Führung festgelegt. Auf dieser Grundlage hat die Ampel mit dem Gebäudeenergiegesetz den Weg bis 2045 für den Gebäudebereich vorgelegt. An diesen Grundlagen kann – entgegen verbreiteter Annahmen – auch eine neue Regierung nach der Bundestagswahl 2025 nicht rütteln.

GEG 2024: Das müssen Hausbesitzer beachten

Eine umfangreiche Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Den zugehörigen Gesetzentwurf beschloss die Regierung bereits am 19. April 2023 im Bundeskabinett. Im September 2023 stimmten der Bundestag und der Bundesrat den Anpassungen zu.

Die Novelle des GEG sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Als mögliche Optionen für erneuerbare Energien gelten neben der Wärmepumpe auch Stromdirektheizungen, Pellet- oder Holzheizungen.

Selbst Gasheizungen sind unter bestimmten Bedingungen weiterhin möglich, wenn ein Wasserstoffnetz geplant und die Gasheizung „H2-ready“ ist. Aber auch, wenn die Gasheizung mit mindestens 65 Prozent Biogas betrieben wird.

Es dürfen auch Hybridheizungen neu eingebaut werden, wenn z. B. eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, um im Winter Heizlastspitzen zu erfüllen.

Darüber hinaus gilt auch der Anschluss an ein kommunales Fernwärmenetz als nachhaltige Heizoption. Das Wärmenetz muss dabei den geltenden rechtlichen Ansprüchen genügen.

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So wirken sich die Änderungen im GEG ab 2024 aus

Für Neubauten in Neubaugebieten gilt das Gebäudeenergiegesetz bereits seit Inkrafttreten am 1. Januar 2024. Für Bestandsbauten oder Neubauten in Bestandsbaugebieten gelten Übergangsfristen, die an die sogenannte kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind. Demnach sollen Kommunen planen, wie Ihre Städte und Gemeinden bis 2045 klimaneutral werden können.

Folgende Fristen gelten:

  • Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner müssen bis 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung vorlegen.
  • Kleinere Kommunen mit unter 100.000 Einwohner haben bis spätestens 30. Juni 2028 Zeit.
  • Liegt mit Auslaufen der Frist zum 30. Juni 2026 bzw. 2028 noch keine Wärmeplanung vor, tritt das GEG dennoch in Kraft.

Achtung: In der Übergangszeit bis spätestens Juni 2026 bzw. 2028 dürfen Sie weiterhin eine konventionelle Gas- oder Ölheizung einbauen lassen und diese mit fossilen Brennstoffen betreiben. Dabei müssen Sie sich jedoch eine kostenpflichtige Beratung in Anspruch nehmen, die Sie über die Kosten und Risiken aufklärt. Damit soll sichergestellt werden, dass Hauseigentümer umfassend über verfügbare Alternativen, die steigende CO2-Steuer und die damit verbundenen Kosten informiert sind. Teil der Beratung sind auch potenzielle Konflikte mit der kommunalen Wärmeplanung sowie die grüne Brennstoffquote ab 2029. Diese besagt, dass alle ab 2024 installierten fossilen Heizsysteme ab 2029 mit mindestens 15 Prozent Bioenergie betrieben werden. Dieser Anteil soll schrittweise ansteigen und 2045 100 Prozent betragen. Um die Quote zu erfüllen, können z. B. Bio-Heizöl, Biogas oder Wasserstoff eingesetzt werden.

GEG 2024: Funktionierende Heizungen müssen nicht getauscht werden

Funktionierende Heizungen im Bestand müssen nicht ausgetauscht werden. Auch defekte Gas- oder Ölheizungen dürfen weiterhin repariert werden. Fällt eine mit fossiler Energie betriebene Heizung komplett aus und muss erneuert werden, gibt es eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Für Gas-Etagenheizungen gilt sogar eine Übergangsfrist von bis zu 13 Jahren. Ist der Anschluss an ein Wärmenetz möglich, reduziert sich die Übergangsfrist auf 10 Jahre.

Gehören Hausbesitzer zu einem „Härtefall“, sieht das GEG auch Ausnahmen von der Pflicht zu erneuerbaren Energien vor. Ein Härtefall bzw. eine „unzumutbare Härte“ würde z. B. bei älteren Hausbesitzern bestehen, die eine Heizungssanierung nicht mehr finanzieren könnten.

Wichtig: Mit der Novelle des GEG wurde das für 2026 geplante, sogenannte „Ölheizungsverbot“ aufgehoben. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Verkauf von Ölheizungen ab 2026 eingeschränkt wird. Mit der Novelle des GEG ist dies jedoch spätestens ab 2028 der Fall. Grundsätzlich können Sie Ihre Ölheizung auch nach dem 1. Januar 2024 nutzen. Wurde die Heizung vor dem 1. Januar 2024 eingebaut, darf sie bis zum 31. Dezember 2044 betrieben werden, selbst wenn sie zu 100 Prozent mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl betrieben wird. Lassen Sie eine Ölheizung nach 2024 installieren, gelten die Regelungen der grünen Brennstoffquote.

Das bedeutet das GEG 2024 für Vermieter & Mieter

Vermieter dürfen die Kosten für eine neue Heizung auf die Mieter umlegen, wobei die Höhe durch das GEG reguliert wird. So dürfen Vermieter maximal zehn Prozent der Kosten für eine Heizungssanierung auf die Mietkosten umlegen. Und das auch nur dann, wenn sie für die Maßnahme staatliche Förderung erhalten haben. Ansonsten sinkt der Anteil auf maximal acht Prozent.

Gleichzeitig wird die Mieterhöhung gedeckelt. So dürfen Vermieter nach einer Heizungssanierung die Miete um maximal 50 Cent pro Quadratmeter pro Monat erhöhen. Wird eine energetische Sanierung durchgeführt, ist eine Mieterhöhung um maximal drei Euro pro Quadratmeter möglich. Das GEG soll damit verhindern, dass die Mieterinnen und Mieter die Kosten für die Energiewende allein tragen müssen.

Wichtig: Rüsten Vermieter die Heizung nicht um und nutzen weiterhin Gas oder Öl, müssen Mieterinnen und Mieter die hohen Gaskosten nicht mittragen. Als Referenzwert dient der Durchschnittspreis für Strom, den das Statistische Bundesamt halbjährlich erhebt. Dieser Durchschnittspreis wird durch 2,5 geteilt und darf bei den Heizkosten mit Gas oder Öl nicht überschritten werden, wenn die Heizkosten für die Mieterinnen und Mieter berechnet werden. Kostet der Strom z. B. 35 Cent/Kilowattstunde, dürfen in der Heizkostenabrechnung maximal 14 Cent/Kilowattstunde angesetzt werden.

Gebäudeenergiegesetz: Allgemeine Ziele & Regeln

In Deutschland wird für das Heizen von Gebäuden und die Versorgung mit Warmwasser mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs benötigt. Ein großer Anteil dieser Wärme wird noch immer aus fossilen Energieträgern gewonnen. Um bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, wurden im GEG folgende Kernziele festgelegt:

  • Energieeinsparung in Gebäuden: Das GEG soll dabei helfen, den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken, um so die Klimaschutzziele zu erreichen.
  • Höherer Anteil an erneuerbaren Energien: Das GEG soll den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudebereich erhöhen. Deshalb werden Heiz- und Klimasysteme gefördert, die erneuerbare Energien nutzen.
  • Schonung von Ressourcen: Das GEG soll zur Schonung fossiler Ressourcen beitragen und die Abhängigkeit von Energieimporten reduzieren.
  • Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand: Das GEG soll dazu beitragen, die Energieeffizienz im Gebäudebestand zu verbessern, indem es Anforderungen an Neubauten und Sanierungen festlegt.
  • Wirtschaftlichkeit: Die Wirtschaftlichkeit hat bei allen Anforderungen oberste Priorität. Damit sollen sich energieeffizientes Bauen und Sanieren für Eigentümer finanziell lohnen.

Die wichtigsten Regelungen im GEG

  • Heizung: Werden Heizungen saniert, erneuert oder neu errichtet, sollen vor allem erneuerbare Energien genutzt werden. Auf diese Weise soll der Anteil mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizsysteme deutlich reduziert und so der Ausstoß an CO2 gesenkt werden. Als nachhaltige Heizsysteme gelten nicht nur Wärmepumpen oder Solarthermie, sondern auch Gasheizungen, die mit Biomethan oder Wasserstoff (wenn ein Wasserstoffnetz vorhanden ist) betrieben werden. Ebenso zählen Holzheizungen oder Pelletheizungen zu den nachhaltigen Alternativen.
  • Energetische Anforderungen für Bestandsgebäude: Für Bestandsgebäude gelten bestimmte energetische Anforderungen, die bei größeren Renovierungen oder Änderungen der Nutzung eingehalten werden müssen.
  • Energieausweis: Gebäude müssen einen Energieausweis vorweisen, der Auskunft über den Energieverbrauch und die energetische Qualität des Gebäudes gibt. Auch bei einem Verkauf oder einer Neuvermietung benötigen Eigentümer einen Energieausweis. Er soll Mietern oder Käufern einen objektiven Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes oder der Wohnung geben.
  • Energetische Anforderungen für Neubauten: Neubauten müssen bestimmte energetische Anforderungen erfüllen. So darf z. B. der Wärmeverlust im Neubau das 1,0-fache des Referenzgebäudes nach KfW-Standard nicht überschreiten.
  • Überwachung und Kontrolle: Die Einhaltung der energetischen Anforderungen wird durch regelmäßige Kontrollen sichergestellt. So kontrolliert u. a. der Schornsteinfeger die Abgaswerte von Heizsystemen.

Auswirkungen des GEG 2024 auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes wurde auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst.

Aktuell erhalten Hausbesitzer:

  • Einen Basiszuschuss von 30 Prozent, wenn sie auf ein Heizsystem umsteigen, das mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzt.
  • Einen Klimageschwindigkeit-Bonus von max. 20 Prozent, wenn sie frühzeitig auf erneuerbare Energien umsteigen und dafür ihre funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen austauschen oder ihre mindestens 20 Jahre alte und funktionstüchtige Gas- oder Biomasseheizung ersetzen.
  • Einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent, wenn das zu versteuernde Einkommen pro Haushalt und Jahr max. 40.000 Euro beträgt.
  • Einen Effizienz-Bonus von 5 Prozent, für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel oder Erd-, Wasser- bzw. Abwasserwärme als Energiequelle nutzen.

Die verschiedenen Förderkomponenten können zwar miteinander kombiniert werden, sind jedoch auf max. 70 Prozent Förderung gedeckelt. Die förderfähigen Investitionskosten liegen bei max. 30.000 Euro. Somit können Hausbesitzer bis zu 21.000 Euro vom Staat zurückbekommen, wenn Sie auf ein modernes Heizsystem umsteigen, das als Erfüllungsoption des GEG gilt.

So hoch soll die Förderung ab 2024 sein
Geplante Förderung ab 2024. Allerdings steht die finale Entscheidung noch aus.

GEG 2024: Wer jetzt handelt, kann hohe Förderung erhalten

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes legt den Fokus ganz klar auf erneuerbare Energien wie die Wärmepumpe. Mit dem effizienten und klimafreundlichen Heizsystem erfüllen Sie dementsprechend alle aktuellen und kommenden Vorgaben des GEG. Zwar dürfen Öl- und Gasheizungen weiterhin verwendet und unter bestimmten Bedingungen auch noch eingebaut werden. Die fehlende Förderung und die immer weiter steigende CO2-Steuer für fossile Brennstoffe, aber auch die grüne Brennstoffquote ab 2029 macht die Verwendung von Gas und Öl jedoch immer unattraktiver.

In den meisten Fällen – auch im Altbau – bietet die Wärmepumpe die beste Alternative zu fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl. Wechseln Sie z. B. von einer Gasheizung auf die durchschnittlich viermal so effiziente Wärmepumpe, können Sie bis zu 30 Prozent Ihrer Heizkosten sparen. Zudem ist mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude die Förderung für Wärmepumpen so hoch wie noch nie. Mit einem Zuschuss von bis zu 70 Prozent sind Wärmepumpen bereits ab 9.000 Euro erhältlich und damit nicht mehr teurer als eine konventionelle Gasheizung.

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Franziska Reiche Franziska ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Heizsysteme, Heizungsförderung und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.