Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden verschiedene Förderprogramme für mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Deutschland zusammengefasst. 2024 wurde die BEG im Zuge der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ebenfalls umfassend angepasst. Hier finden Sie alles Wichtige dazu.
BEG ab 2024: Überblick zu den wichtigsten Anpassungen
- Für den Heizungstausch und den Umstieg auf erneuerbare Energien (Erfüllungsoption des GEG) gewährt die BEG höhere Zuschüsse von bis zu 70 Prozent
- Die förderfähigen Kosten für die Heizungssanierung im Rahmen der BEG EM betragen 30.000 Euro.
- Bei Sanierungsmaßnahmen sind im Rahmen der BEG EM bis zu 60.000 Euro an förderfähigen Kosten möglich, sofern ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.
- Im Rahmen der Novelle wurde ein KfW-Ergänzungskredit mit einer maximalen Kreditsumme von 120.000 Euro eingeführt.
Was ist die BEG?
Im Jahr 2021 hat der Gesetzgeber die bisherigen Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien im Gebäudesektor gebündelt. Seitdem trägt die staatliche Heizungsförderung den Namen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, abgekürzt auch BEG genannt. Die BEG soll Hausbesitzer dazu ermutigen, energetische Sanierungen umzusetzen und alte Heizsysteme gegen effizientere Anlagen mit erneuerbaren Energien auszutauschen.
Auf diese Weise soll die BEG maßgeblich dazu beitragen, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu senken und die angestrebten Klimaziele Deutschlands zu erreichen.
Wie ist die BEG aufgebaut?
Die BEG umfasst vier Programme, die sich auf die Bereiche Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Einzelmaßnahmen und klimafreundlichen Neubau verteilen:
- BEG EM (Einzelmaßnahmen): Hier liegt der Fokus auf dem Austausch fossiler Heizungen zugunsten klimafreundlicher Anlagen sowie Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Heizungsenergieeffizienz. Die Förderung für den Heizungstausch erfolgt über Zuschüsse bis 70 Prozent und zinsvergünstigte Kredite, die seit 2024 von der KfW administriert werden. Zuschüsse im Rahmen einer Heizungsoptimierung müssen weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden und liegen bei max. 50 Prozent.
- BEG WG (Wohngebäude): Bei dieser Säule geht es vor allem um die Sanierung von Wohngebäuden im Bestand. Gefördert werden z. B. Sanierungen, durch die ein Wohngebäude einen bestimmten Effizienzhausstandard erreicht.
- BEG NWG (Nichtwohngebäude): Dieses Programm hat ähnliche Inhalte wie die BEG WG, bezieht sich aber auf Nichtwohngebäude.
- BEG KfN (klimafreundlicher Neubau): Über diese Säule wird der klimafreundliche Neubau sowie dessen Erstkauf staatlich gefördert.
Antragsberechtigt sind neben privaten Hauseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften auch Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Vereine sowie Contractoren.
Übersicht über Verantwortlichkeiten, Zuschüsse und Kredite im Rahmen der BEG 2024
Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Krediten und/oder Zuschüssen, die zum Großteil von der KfW administriert und ausgezahlt werden. Lediglich Zuschüsse für die Heizungsoptimierung werden nach wie vor beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Der klimafreundliche Neubau wird vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) administriert.
BEG für Einzelmaßnahmen bei der Heizungssanierung (BEG EM)
Seit Januar 2024 gelten für die Heizungssanierung neue Vorgaben in der BEG:
- Die Zuschüsse zur Heizungsoptimierung wurden auf max. 50 Prozent erhöht.
- Die maximale förderfähige Investitionssumme für den Heizungstausch wurde verringert und beträgt jetzt 30.000 Euro.
- Die maximal möglichen Zuschüsse für den Heizungstausch wurden auf 70 Prozent erhöht.
- Es gibt einen Basiszuschuss von 30 Prozent.
- Der Basiszuschuss kann von selbstnutzenden Eigentümern mit einem 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus kombiniert werden.
- Selbstnutzende Eigentümer können einen Einkommensbonus von 30 Prozent beantragen. Der Einkommensbonus kann nur von Haushalten beantragt werden, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr bei max. 40.000 Euro liegt.
- Ein Effizienz-Bonus von 5 Prozent wurde neu eingeführt, um Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sowie Anlagen, die als Energiequelle Erd- oder Wasserwärme nutzen, besonders zu fördern.
Insgesamt dürfen gem. BEG die kombinierten Förderzuschüsse für eine neue Heizung 70 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Somit können Hausbesitzer maximal 21.000 Euro vom Staat erhalten, wenn sie bspw. eine Wärmepumpe kaufen.
Welche Heizsysteme fördert die BEG?
Gefördert werden über die BEG EM alle Heizsysteme, die auch als Erfüllungsoption des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) gelten:
- Wärmepumpen
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Brennstoffzellen
- Innovative Heizungen
- Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen
- Gebäudenetzanschlüsse
- Wärmenetzanschlüsse
Dabei gilt Folgendes zur Heizungsförderung zu beachten:
Hybridheizungen:
- Bei Hybridheizungen (bspw. Gasheizung plus Wärmepumpe) ist lediglich der erneuerbare Energien-Anteil förderfähig. Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist, wenn weiter fossile Brennstoffe genutzt werden, nicht anrechenbar.
Biomasseheizungen:
- Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist nur dann erhältlich, wenn diese mit einer Wärmepumpe oder Solaranlage (plus elektrische Warmwasserbereitung) kombiniert wird.
- Biomasseheizungen mit einem Staub-Emissionsgrenzwert bis max. 2,5 mg/m³, erhalten einen zusätzlichen Emmissionsminderungs-Bonus von 2.500 Euro.
H2-ready-Heizungen:
- Für wasserstofffähige Heizungen können lediglich die spezifischen Investitionsmehrausgaben gefördert werden.
Fazit: Hohe Förderung für Heizungstausch möglich
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt aktuelle oder künftige Hausbesitzer nicht nur bei der energetischen Sanierung, sondern auch beim Umstieg auf klimaneutrales bzw. klimafreundliches Heizen. Wenn Sie z. B. von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe umsteigen, sind je nach Einkommen bis zu 70 Prozent staatliche Förderung über die BEG möglich. Auf diese Weise können Sie die Investitionskosten für die Wärmepumpe deutlich senken.
Gleichzeitig legen Sie den Grundstein dafür, dass Ihr Heizsystem die Anforderungen des GEG 2024 einhält und setzen auf ein emissionsfreies Heizsystem, mit dem Sie gegenüber Öl oder Gas um bis zu 30 Prozent an Heizkosten sparen können. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist somit eine gute Möglichkeit, um als Hausbesitzer zum Erreichen der Klimaziele beizutragen und langfristig Heizkosten zu sparen.
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