In Deutschland sind Hausbesitzer unter bestimmten Umständen zum Austausch ihrer alten Heizung verpflichtet. Hier erfahren Sie die gesetzliche Grundlage und welche Ausnahmen es von der Austauschpflicht für die Heizung gibt.

Austauschpflicht Heizung: Warum alte Heizsysteme erneuert werden sollten

In Deutschland ist jede dritte Heizung über 20 Jahre alt. Laut einer Studie des BDEW zum Heizungsmarkt überschreitet ein Drittel aller Ölheizungen sogar die 25 Jahre. Das zeigt einen hohen Sanierungsbedarf vieler Heizsysteme. Denn überschreitet eine Heizung die 15 Jahre, arbeitet sie von Jahr zu Jahr immer ineffizienter. Gleichzeitig wurde die Heiztechnik in den vergangenen Jahren von den verschiedenen Herstellern immer weiter optimiert. Alte Heizkessel können mit modernen Heizsystemen nicht mehr mithalten.

Vor allem erneuerbare Energien wie die Wärmepumpe setzen sich immer weiter durch. Bei Neubauten werden bereits rund zwei Drittel aller Gebäude mit einer Wärmepumpe ausgestattet. Auch Bestandsgebäude werden beim Heizungstausch zunehmend mit dem effizienten und klimafreundlichen Heizsystem nachgerüstet. Durch den effizienten Betrieb der Wärmepumpe können Sie rund 30 Prozent der Heizkosten im Vergleich zu einer Gasheizung sparen. Durch den emissionslosen Betrieb sind Sie mit einer Wärmepumpe auch nicht von der CO2-Steuer betroffen, die für Betreiber fossiler Heizungen in den kommenden Jahren immer weiter ansteigt.

Austauschpflicht Heizung: Gesetzliche Grundlagen

Deutschland hat sich mit der EU dazu verpflichtet, CO2-Emissionen in den kommenden Jahren deutlich zu reduzieren. Hierfür hat die EU bestimmte Vorgaben zum Erreichen der Klimaziele gemacht, die die nationalen Regierungen umsetzen müssen. Deutschland hat mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) die EU-Vorgaben umgesetzt. Mittlerweile ist die EnEV in das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, übergegangen. Die Ziele sind dabei dieselben: die Reduktion von Emissionen und der zunehmende Verzicht auf fossile Brennstoffe.

Paragraf 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht eine Pflicht zum Austausch von Öl- und Gasheizungen vor, wenn diese 30 Jahre alt oder älter sind und es sich dabei um Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung zwischen 4 und 400 Kilowatt handelt. In der Regel sind Brennwert- oder Niedertemperaturanlagen noch nicht von der Austauschpflicht betroffen, weil diese vor 30 Jahren noch kaum oder gar nicht verbaut wurden. Entscheidend für den Austausch der Heizung ist das Alter des Heizkessels und nicht das Alter der einzelnen Komponenten. So muss eine Heizung auch dann ausgetauscht werden, wenn einzelne Bauteile in der Zwischenzeit erneuert wurden.

Zudem dürfen fossile Heizkessel gem. Gebäudeenergiegesetz (GEG) längstens bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Danach müssen fossile Heizsysteme wie konventionelle Gas- oder Ölheizungen auf 100 Prozent Bio-Brennstoff umgerüstet oder gegen erneuerbare Energien ausgetauscht werden. Nur so kann Deutschland die im Klimaschutzgesetz festgelegte Treibhausgasneutralität ab 2045 erreichen. Für Gas- oder Ölheizungen, die ab 2024 eingebaut wurden, gilt bereits ab 2029 ein Bio-Brennstoffanteil von 15 Prozent. Dieser soll schrittweise erhöht werden und bis 2045 100 Prozent betragen.

Effizienzlabel für Heizungen ist Pflicht

Am Effizienzlabel Ihrer Heizungsanlage können Sie sehen, wie energieeffizient diese arbeitet. Seit 2015 gibt es diese Kennzeichnung für neue Heizungen bereits EU-weit, 2017 wurde die Kennzeichnung auch für ältere Heizungen verpflichtend. In Deutschland werden seit dem schrittweise auch alte Heizungsanlagen vom zuständigen Schornsteinfeger bewertet und mit einem Effizienzlabel gekennzeichnet. Die Klassifizierung reicht von A+++ bis D.

Heizungen mit der Energieeffizienzklasse C und D arbeiten sehr ineffizient und sollten zeitnah ausgetauscht werden. A und B bedeutet, dass Ihr Heizkessel zwar ausreichend effizient ist, aber noch optimiert werden kann. A+++ bis A+ werden fast ausschließlich für effiziente Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien wie z. B. Wärmepumpen vergeben. Unter Umständen können auch Hybridheizungen wie z. B. eine Gasbrennwertheizung mit einer effizienten Solarthermieanlage A+ erhalten.

Austauschpflicht Heizung: Das Effizienzlabel

So erfahren Sie, wie alt Ihre Heizung ist

Das Alter Ihres Heizkessels können Sie ganz einfach am Typenschild ablesen, das Sie auf dem Kessel finden. Ansonsten gibt es Hinweise zum Alter Ihrer Heizungsanlage auch auf Schornsteinfegerprotokollen, in Bauunterlagen oder auf alten Rechnungen. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie Ihre Heizungsexperten bei der kommenden Wartung bitten, Ihnen das Alter der Heizungsanlage zu nennen. Die Profis können das Alter z.B. anhand der Modellnummer oder -reihe ermitteln.

Ausnahmen von der Austauschpflicht für Heizungen

Es gibt zahlreiche Ausnahmen von der Austauschpflicht für Heizungen, die wir hier für Sie aufführen:

  • neuere Technik: Auch wenn Ihr Öl- oder Gas-Heizkessel älter als 30 Jahre alt ist, aber bereits mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik funktioniert, müssen Sie diesen nicht verpflichtend tauschen. Bei einer so alten Heizung lohnt sich in der Regel dennoch der Umstieg auf ein effizienteres Heizsystem wie die Wärmepumpe.
  • geringe Leistung: Heizt Ihr Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung von weniger als vier Kilowatt, ist er von der Austauschpflicht ausgenommen.
  • Brennstoffe: Heizen Sie mit Holz oder anderen Festbrennstoffen, müssen Sie Ihre Heizung nicht unbedingt austauschen. Allerdings muss das Heizsystem unabhängig vom Alter die Grenzwerte für Feinstaub einhalten.
  • Warmwasserbereiter: Nutzen Sie Ihren Gas- oder Ölkessel nur zur Warmwassererzeugung und nicht zum Heizen, ist der Kessel von der Austauschpflicht befreit.
  • Einzelraumheizung: Wird der Öl- oder Gas-Heizkessel nur zum Beheizen eines Raumes verwendet, müssen Sie ihn nicht austauschen, auch wenn er 30 Jahre alt oder älter ist.
  • Kaufdatum der Immobilie: Haben Sie Ihr Haus vor dem 2. Februar 2002 gekauft und die darin vorhandene Heizung bis heute genutzt, müssen Sie diese nicht austauschen.

Wichtig ist aber: Haben Sie Ihre Immobilie nach dem 1. Februar 2002 gekauft oder geerbt, fallen Sie unter die Austauschpflicht gem. Gebäudeenergiegesetz (GEG), wenn Ihre Heizung älter als 30 Jahre ist. Kaufen Sie eine Immobilie oder erben Sie diese, haben Sie zwei Jahre für den Heizungstausch Zeit.

Wie Sie von einem Heizungstausch profitieren können

Wenn Sie eine Öl- oder Gasheizung nutzen, die schon länger als 10 Jahre in Betrieb ist, sollten Sie überlegen, ob sich ein Heizungstausch für Sie lohnen kann. Auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, sprechen diese Fakten dafür:

  • bis zu 30 Prozent Heizkosten sparen: Mit modernen Heizsystemen wie der Wärmepumpe können Sie bis zu 30 Prozent Heizkosten sparen. Bei Heizkosten von rund 2.250 Euro mit einer Gasheizung sind das bis zu 675 Euro, die Sie jährlich einsparen können.
  • staatliche Förderung: Im Rahmen der staatlichen Förderung für Heizungen belohnt der Staat den Umstieg von den fossilen Brennstoffen Öl und Gas auf erneuerbare Energien wie z. B. die Wärmepumpe mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 70 Prozent. Mit dieser hohen Förderung sind Wärmepumpen bereits ab 9.000 Euro erhältlich und damit nicht mehr teurer als eine neue Gasheizung.
  • Smart-Home-Integration: Moderne Heizungsanlagen bieten in der Regel Schnittstellen zu Ihrem Smart Home. So haben Sie z. B. über ein Home Energy Management System die Möglichkeit, Ihr Heizsystem zu optimieren, Heizkosten zu sparen und gleichzeitig den Heizkomfort in Ihrem Zuhause zu erhöhen.

Fazit zur Austauschpflicht: Heizungserneuerung spart Heizkosten

Häufig tauschen Hausbesitzer ihre alte Heizung nicht aus, wenn eine der Ausnahmen von der Austauschpflicht auf sie zutreffen. Dabei gibt es auch unabhängig von der Austauschpflicht viele Gründe, die für einen Heizungswechsel sprechen. Hat Ihre Heizung von Ihrem Schornsteinfeger z. B. das Effizienzlabel C oder D erhalten, sollten Sie so bald wie möglich Ihre Heizung erneuern.

Viele Eigentümer mit einer fossilen Heizung stellen Ihr System direkt auf erneuerbare Energien um. Vor allem, wenn Sie Ihre alte Ölheizung oder Gasheizung auf eine Wärmepumpe umrüsten, können Sie profitieren. Denn Sie sparen sich nicht nur in Zukunft die immer weiter steigende CO2-Steuer, sondern sind auch nicht von der drohenden Bio-Brennstoffquote für neue fossile Heizungen betroffen. Insgesamt können Sie so bis zu 30 Prozent Ihrer Heizkosten sparen.

Lange war der günstige Anschaffungspreis ein Grund, warum sich Hausbesitzer weiterhin für eine Gasheizung entschieden haben. Mit der staatlichen Förderung für Heizungen von bis zu 70 Prozent sind Wärmepumpen wie bereits erwähnt schon ab 9.000 Euro erhältlich und damit nicht mehr teurer als eine neue Gasheizung. Durch die günstigeren Heizkosten von bis zu 30 Prozent hat sich die Wärmepumpe daher innerhalb weniger Jahre amortisiert.

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Profilfoto Autor Sebastian Sebastian ist Autor dieses Artikels und unser Experte auf den Gebieten Heizsysteme und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihm: fragen@thermondo.de.