Achtung: Pflicht zum Heizungscheck tritt am 1. Oktober 2024 außer Kraft.

Die Überprüfung musste bis zum 15. August 2024 durchgeführt werden, da am 1. Oktober 2024 die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) außer Kraft tritt. Die folgenden Inhalte des Artikels sind daher teilweise veraltet.

Das Wichtigste zum Heizungscheck

Alle Hauseigentümer und Wohnungsbesitzer, die eine mit Erdgas betriebene Heizung besitzen, sind zum neuen Heizungscheck verpflichtet. Die Heizungsprüfung muss innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen und von einem Schornsteinfeger, SHK-Handwerker oder Energieberater durchgeführt werden. Wenn Sie Mieter einer Immobilie sind, müssen Sie nichts unternehmen.

Dann entfällt der Heizungscheck

Wurde innerhalb der letzten zwei Jahre eine vergleichbare Prüfung durchgeführt, ist eine Heizungsprüfung nicht notwendig. Darüber hinaus entfällt der Heizungscheck, wenn das Gebäude im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet wird sowie in Gebäuden mit standardisierter Gebäudeautomation.

Was kostet der Heizungscheck?

Einen pauschalen Betrag gibt es für den verpflichtenden Heizungscheck derzeit nicht. Wie viel Sie am Ende bezahlen müssen, hängt vor allem von Ihrem Anbieter und dem Umfang der Heizungsprüfung ab. Werden bei dieser beispielsweise erforderliche Reparaturmaßnahmen festgestellt, fallen die Kosten in der Regel höher aus.

An wen wende ich mich für die Überprüfung meiner Gasheizung?

Der Heizungscheck kann von einem Energieberater, SHK-Handwerker oder Schornsteinfeger durchgeführt werden. Wenden Sie sich am besten an Ihren Heizungsinstallateur oder Handwerker, der bereits in der Vergangenheit von Ihnen beauftragt wurde und sich mit der Heizungsanlage auskennt. Da es aktuell keinen vorgeschriebenen Ablaufplan gibt, erfolgt der Heizungscheck nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig mit dem Fachmann Ihrer Wahl in Kontakt zu treten und einen Termin zu vereinbaren.

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Wieso gibt es den Heizungscheck?

Die Wartung der Gasheizung soll dazu beitragen, dass möglichst schnell Energie und Kosten eingespart werden. Zwar tragen regelmäßige Wartungen zu einer optimal eingestellten Heizung bei, dennoch kommt es vor, dass diese Einstellungen seitens der Hausbesitzer auf eigene Faust angepasst werden. Da diese sich mit der komplexen Anlagen- und Regeltechnik oftmals nicht hinreichend auskennen, entstehen Defizite und die Heizung arbeitet nicht mehr effizient. Der verpflichtende Heizungscheck durch einen Fachmann richtet sich darüber hinaus an alle Haushalte, in denen schon lange keine Heizungswartung mehr vorgenommen wurde. Dadurch soll mit einfachen Mitteln und binnen kurzer Zeit der Gasverbrauch im Gebäudesektor gesenkt werden.

Was wird beim Heizungscheck gemacht?

Wenn Sie einen Fachmann für den Heizungscheck beauftragen, orientiert dieser sich an einem Punktesystem. Je höher die Punktzahl ausfällt, desto mehr Optimierungen müssen an der Gasheizung vorgenommen und ggf. Folgetermine vereinbart werden. Der Fachmann optimiert das Heizsystem hinsichtlich mögliche Schwachstellen und inspiziert dafür u. a. folgende Komponenten:

  • Heizungspumpe
  • Dämmung der Leitungsrohre
  • Nachtabsenkung
  • Brennwertnutzung
  • Heizkesselregelung
  • Systemtemperaturen
  • Abgase- und Wärmeverluste
  • Dimensionierung des Kessels
  • Regeleinrichtung der Heizkörper

Im Anschluss muss das Ergebnis der Heizungsprüfung schriftlich festgehalten werden, sodass Sie einen Nachweis dazu haben.

Besonderheiten: Pflicht zum hydraulischen Abgleich

Die Energiesparverordnung der Bundesregierung sieht für Hauseigentümer großer Gebäude zusätzlich die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Gasheizung vor. Dieser trägt ebenfalls dazu bei, Energie und Heizkosten einzusparen. Dabei wird überprüft, ob das Heizsystem die gewünschte Wärmeabgabe liefern kann, indem durch alle Heizkörper die richtige Wassermenge fließt.

Ebenso wie der Heizungscheck muss der hydraulische Abgleich innerhalb von zwei Jahren einmalig durchgeführt werden. Die Durchführung muss vom Hauseigentümer organisiert und bezahlt werden.

In folgenden Gebäuden muss ein HA durchgeführt werden:

  • Wohngebäude: ab sechs Wohneinheiten
  • Öffentliche Firmengebäude: ab 1.000 m2

Fazit: Heizungscheck

Setzen Sie sich am besten so früh wie möglich mit einem Fachmann in Verbindung, um die Durchführung des Heizungschecks zu planen. Fand kürzlich eine Prüfung Ihrer Gasheizung statt, muss der Heizungscheck in einigen Fällen nicht mehr durchgeführt werden. Wichtig ist ein schriftlicher Nachweis, auf dem die Leistungen der Heizungsinspektion aufgeführt sind. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, erkundigen Sie sich bei dem zuständigen Fachbetrieb oder Schornsteinfeger, ob die Prüfung oder Wartung hinsichtlich des verpflichtenden Heizungschecks ausreichend gewesen ist.

Heizungscheck für thermondo-Kunden

Auch wir möchten unseren Kunden den Heizungscheck im Rahmen der gesetzlichen Frist anbieten. Bitte haben Sie noch etwas Geduld, wir informieren Sie per E-Mail, um den Check außerhalb der Heizsaison durchzuführen.

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Franziska Reiche Franziska ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Heizsysteme, Heizungsförderung und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.