Um Gaskunden angesichts der Energiekrise weiter zu entlasten, beschloss die Bundesregierung die Einführung einer Gaspreisbremse sowie eine Einmalzahlung in Höhe des Dezemberabschlags. Die umstrittene Gasumlage, die für Verbraucher weitere Mehrkosten bedeutet hätte, wurde dagegen im letzten Moment gestoppt. In folgendem Artikel erklären wir Ihnen, wie sich der Gaspreisdeckel und die Erstattung auf Ihre Gasabrechnung auswirkt.
Der Gaspreisdeckel einfach erklärt
Auch wenn die Begriffe unterschiedlich verstanden werden können, ist der Gaspreisdeckel und die Gaspreisbremse ein und dasselbe. Mit dieser Maßnahme soll der stetige Anstieg des Gaspreises gestoppt und Gaskunden entlastet werden. Dafür legte die Bundesregierung einen maximalen Preis fest, den Energieversorger von ihren Kunden verlangen dürfen. Da die Gaspreisbremse keinen Einfluss auf den internationalen Gasmarkt und deren Preise hat, zahlt der Staat die jeweilige Differenz des höheren Einkaufspreises.
Die wichtigsten Daten zum Gaspreisdeckel
Momentan plant die Regierung den Gaspreisdeckel auf 12 Cent pro Kilowattstunden (kWh) festzulegen – für Fernwärme-Kunden liegt der Preis bei 9,5 Cent/kWh brutto. Allerdings soll die Deckelung nicht für den gesamten Verbrauch gelten, sondern lediglich auf 80 Prozent des Jahresverbrauchs begrenzt sein. Die Prognose zum Jahresverbrauch basiert auf der im September 2022 geleisteten Abschlagszahlung. Sobald das Kontingent erreicht ist, zahlen Gaskunden wieder ihren vertraglich festgelegten Gaspreis. Werden weniger als 80 Prozent verbraucht, muss die Vergünstigung allerdings nicht zurückgezahlt werden. Wenn Sie also sparsam heizen, landet die Vergünstigung direkt in Ihrem Portemonnaie.
Der Gaspreisdeckel trat am 1. März 2023 in Kraft und wird voraussichtlich 13 Monate gültig sein. Rückwirkend wurden auch die Monate Januar und Februar angerechnet.
Übrigens: Wenn Ihr vertraglich festgelegter Gaspreis unter 12 Cent pro kWh liegt, profitieren Sie nicht von dieser Maßnahme und zahlen weiterhin komplett selbst.
Einmalige Entlastungszahlung für Gas- und Fernwärmekunden
Neben dem Gaspreisdeckel für Gas- und Fernwärmekunden wurde außerdem die Übernahme des Dezemberabschlags 2022 beschlossen. Als Basis für die Einmalzahlung dient der Abschlag, den Kunden im September 2022 geleistet haben. Dabei kam es nicht darauf an, wie viel Gas im September tatsächlich verbraucht wurde, da die Abschläge immer gleich hoch sind und auf dem geschätzten Jahresverbrauch beruhen.
Die einmalige Entlastungszahlung sollte als Überbrückungsgeld dienen, da die Umsetzung der Gaspreisbremse mehr Aufwand erforderte und mehrere Monate in Anspruch nahm. Die Übernahme des Dezemberabschlags sollte allen Gasverbrauchern mit einem Standardlastprofil (SLP) zugutekommen, welches in der Regel Privatpersonen aufweisen, aber auch kleine Betriebe beinhalten kann.
Übrigens: Wer mehr als 75.000 Euro pro Jahr verdient, muss die Entlastungszahlung versteuern lassen – für alle anderen ist diese steuerfrei.
Was muss ich als Verbraucher tun?
Als Mieter müssen Sie nichts tun, da der Vermieter die Gutschrift im Zuge der Nebenkostenabrechnung auf Sie umlegt. Bei Direktkunden wird der Staat die Abschläge übernehmen und erstattet die Summe an die Versorger.
Gut zu wissen: Wenn Sie als Mieter seit Frühjahr 2022 bereits eine erhöhte Betriebskostenvorauszahlung leisten mussten, werden Sie im Dezember von der Zahlung des Erhöhungsbetrags befreit.
Beispielrechnung zu den geplanten Entlastungen
Zur besseren Übersicht haben wir anhand von Durchschnittswerten eine Beispielrechnung zu den geplanten Entlastungen erstellt:
Gasverbrauch/Jahr (4 Personen) | Ersparnis durch Dezemberabschlag* | Gaskosten/Jahr ohne Gaspreisbremse | Gaskosten/Jahr mit Gaspreisbremse | Ersparnis durch Gaspreisbremse |
---|---|---|---|---|
14.000 kWh (100 qm Wohnung) | 163 Euro | 1.960 | 1.736 | 224 Euro |
18.000 kWh (100 qm Haus) | 210 Euro | 2.520 | 2.232 | 288 Euro |
*14 Cent pro kWh (durchschnittlicher Gaspreis in Privathaushalten)
Wann kommt die Strompreisbremse?
Da auch der Strompreis kontinuierlich ansteigt, drängten die Länder auf eine schnellere Umsetzung der Strompreisbremse. Diese ist zum 1. Januar 2023 schließlich in Kraft getreten. Auch hier wurde für 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs ein gedeckelter Maximalpreis festgelegt, der sich auf 40 Cent pro kWh beläuft. Die Differenz zum tatsächlichen Marktpreis wird seitens der Versorger als Entlastung mit der monatlichen Stromrechnung verrechnet.
Wichtig: Haben Sie sich erst kürzlich eine neue Wärmepumpe angeschafft, sollten Sie Ihren Energieversorger benachrichtigen, damit dieser den Verbrauch der Wärmepumpe in die Bemessungsgrundlage miteinbezieht.
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