Das Wichtigste zum Heizungsgesetz 2025 in Kürze:

  • Parteien stellen Korrektur des Heizungsgesetzes in 2025 nach den Neuwahlen in Aussicht.
  • Fortbestand der Rekordförderung in 2025 ungewiss, aber noch gilt der max. Zuschuss von 70 %.
  • Weiterhin gilt: Es gibt kein sofortiges Gasheizungsverbot. Bestandsgeräte dürfen erstmal weiter betrieben werden.
  • Aber: Neue Heizungen sollen künftig mind. 65 % erneuerbare Energien nutzen.
  • Einbau neuer Öl- und Gasheizungen wird schrittweise bis Juni 2028 verboten.
  • Beim Austausch der alten Gasheizung sparen Wärmepumpen ca. 30 % Heizkosten und sind schon ab 9.000 € erhältlich.

Heizungsgesetz 2025: Aktuelles nach Neuwahlen

Mit dem Aus der Ampel-Regierung und den vorgezogenen Neuwahlen wurde auch das Heizungsgesetz zum Wahlkampfthema. Die CDU erklärte, das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) zurücknehmen zu wollen. Das hieße auch, dass die davor gültige Version des Gebäudeenergiegesetzes wieder greifen würde. Dieses war in Teilen sogar strenger und enthielt bereits ein Verkaufsverbot für Ölheizungen ab 2026. Wie viele von diesen Plänen nun umgesetzt werden, wird sich wahrscheinlich in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD zeigen.

Offen bleibt auch die Frage, wie hoch die Förderung für eine neue Heizung sein wird. Hier hatten prominente Vertreter der Union vor der Wahl angekündigt, die Förderung zu senken oder ganz abzuschaffen. Zwar bestätigte das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) Anfang des Jahres, dass die Förderung auch 2025 bestehen bleibt. Eine Reduzierung der Förderhöhe oder Anpassung der Förderrichtlinien schließt dies aber nicht aus.

Hinzu kommt: Sollte die neue Regierung die Förderprogramme kürzen oder streichen, wird eine so hohe Förderung, wie sie derzeit gilt, wohl nicht wiederkommen.

Unsicherheit zur Förderung treibt Wärmepumpen-Boom an

Die Aussicht auf sinkende Wärmepumpen-Förderung in 2025 hat die Nachfrage nach Wärmepumpen enorm erhöht. Denn viele Hausbesitzer wollen sich absichern, bevor sich Förderbedingungen oder gesetzliche Vorgaben ändern. Die Folge: Die Bestellungen für Wärmepumpen haben sich seit dem Aus der Ampel-Regierung verdreifacht.

Denn mit meistens 55 Prozent Förderung können Verbraucher aktuell noch mehr als die Hälfte der Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe sparen. Haushalte mit geringerem Einkommen können dank des 2024 eingeführten Einkommens-Bonus sogar bis zu 70 Prozent Förderung erhalten. Wer eine Wärmepumpe kaufen will, sollte daher jetzt handeln, um die noch gesicherte Förderung zu erhalten.

Wärmepumpen-Förderung
Aktuelle Wärmepumpen-Förderung

Darum ist der Wechsel zur Wärmepumpe so lukrativ wie nie

  1. Rekordförderung: Bis zu 70 Prozent der Kosten können derzeit noch durch staatliche Zuschüsse gedeckt werden. Wie lange dieser Rekordsatz besteht, ist durch die Neuwahlen ungewiss.
  2. Steigende CO2-Steuer: Fossile Heizsysteme werden immer teurer. Anfang 2025 ist die CO2-Steuer erneut um 10 Euro und damit auf insgesamt 55 Euro pro Tonne gestiegen.
  3. Effizient: Die Wärmepumpe senkt die Heizkosten beim Austausch Ihrer alten Gasheizung um durchschnittlich 30 Prozent. Bei Ölheizungen sind es sogar bis zu 45 Prozent, und das auch im Bestandsbau.
  4. Zukunftssicher: Wärmepumpen maximieren die Unabhängigkeit vom Energiemarkt und machen unabhängig vor schwankenden Öl-& Gaspreisen. Sie gelten derzeit als das zukunftssicherste Heizsystem. Selbst wenn die neue Regierung das GEG anpasst, blieben die Kernelemente sowie die angestrebte Klimaneutralität bestehen.
Der Testsieger bei uns im Komplettpaket
Unter den getesteten Wärmepumpen mit einer Leistung von 7 bis 10 kW ist die Buderus einer der Testsieger. Jetzt mit bis zu 70 % Förderung sichern!
Testsieger-Wärmepumpe Logatherm
Wärmepumpe ab 9.000 € nach Förderung auch im Altbau
Zum Festpreisangebot

Gasheizung: Verbot durch Heizungsgesetz?

Von einem strikten Gasheizungsverbot kann auch knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des novellierten Heizungsgesetzes nicht die Rede sein. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen noch bis zum 31. Dezember 2044 betrieben werden. Spätestens 2045 soll Deutschland klimaneutral sein – eine Regelung, die bereits unter der letzten Großen Koalition mit CDU-Führung beschlossen wurde.

Neue Heizungen müssen gem. Gebäudeenergiegesetz künftig allerdings mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Diese Vorgabe gilt in Neubaugebieten bereits bundesweit. Eigentümer in Bestandsgebieten müssen sich – je nach Region – ab spätestens Juni 2028 an die 65-Prozent-Vorgabe halten.

Das neue Heizungsgesetz legt demzufolge ein schrittweises Verbot für Gasheizungen sowie Ölheizungen fest, welches bis 2045 vollständig umgesetzt werden soll.

Heizungsgesetz 2025: Was gilt für Mieter?

Die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes liegt in der Verantwortung des Hauseigentümers und richtet sich daher in erster Linie an ihn. Zum Schutz der Mieter enthält das Gesetz Regelungen, die unzumutbare finanzielle Belastungen durch den Umstieg auf erneuerbare Energien verhindern. Die Kosten für eine neue Heizungsanlage dürfen daher nicht uneingeschränkt auf die Mieter umgelegt werden.

Bei einem Heizungstausch darf die monatliche Mieterhöhung maximal 50 Cent pro Quadratmeter betragen. Die Modernisierungsumlage ist auf höchstens acht Prozent der Jahresmiete begrenzt. Nimmt der Vermieter staatliche Förderungen für den Heizungstausch in Anspruch, kann er bis zu zehn Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen, muss jedoch die Förderung zuvor von den Modernisierungskosten abziehen.

thermondo flex: Wärmepumpe ab 76 € monatlich
Flexible Finanzierung: Wärmepumpe ab 76 Euro im Monat

Mit der neuen Finanzierungsmöglichkeit thermondo flex profitieren Sie ab sofort von einer flexiblen Ratenfinanzierung:

  • Ihre neue Wärmepumpe bereits ab 76 Euro im Monat (nach Abzug der Förderung).
  • Eine Laufzeit von 15 Jahren mit der Option, jederzeit Sondertilgungen vorzunehmen, um die monatliche Rate bei Bedarf zu reduzieren.
  • Sie können den Kredit ohne Zusatzkosten komplett vorzeitig zurückzahlen.
Zum Festpreisangebot

Heizungsgesetz 2025 im Überblick: Die wichtigsten Kernelemente beim Heizungstausch

Neu verbaute Heizungen sollen zu mind. 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

  • Um die 65-Prozent-Anforderung zu erfüllen, dürfen u. a. Wärmepumpen, Stromdirektheizungen oder Biomasse wie Holz- und Pelletheizungen eingesetzt werden dürfen.
  • Ab wann die Vorgabe in Kraft treten soll, unterscheidet sich je nach Region und Gebäudeart.
  • Eine wichtige Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung, die bis Juni 2028 bundesweit abgeschlossen sein soll.
  • Auch Gasheizungen sind weiterhin möglich, wenn ein Wasserstoffnetz geplant ist und die Gasheizung „H2-ready“ ist oder mit mindestens 65 Prozent Biogas betrieben wird.
  • Gas- und Ölheizungen, die ab 2024 gekauft werden, müssen ab 2029 anteilig mit Biobrennstoffen heizen.

Wichtige Fristen des Heizungsgesetzes

  • Für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten gelten die neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes seit dem 1. Januar 2024.
  • Für Bestandsbauten sowie Neubauten in Bestandsgebieten werden die neuen Vorgaben an eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung gekoppelt werden.
    • Diese soll ab Juni 2028 bundesweit vorliegen.
    • Kommunen mit über 100.000 Einwohner müssen diese bereits bis 2026 vorlegen.
    • Baden-Württemberg galt als Vorreiter in Sachen kommunaler Wärmeplanung: Dort begann die Planung bereits 2020 und wurde zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen.

Kommunale Wärmeplanung:

  • Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt:
    • Gelten bis 2028 die neuen Regeln des GEG nicht für den Austausch von Heizsystemen im Gebäudebestand.
    • Dürfen nach dem 1. Januar 2024 neue Gasheizungen verbaut werden, wenn eine kostenpflichtige Beratung in Anspruch genommen wird sowie die Vorgaben der Bio-Brennstoffquote ab 2029 eingehalten werden. (Dies gilt auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten).
Grüne Brennstoffe Pflicht ab 2029 für Gasheizungen und Ölheizungen
  • Liegt ein kommunaler Wärmeplan vor:
    • Beinhaltet der Wärmeplan ein CO2-neutrales Gasnetz, dürfen weiterhin Gasheizungen installiert werden. Wenn nicht, sollen sie nur verwendet werden dürfen, wenn der Brennstoff zu 65 Prozent aus Biomasse, nicht-pipelinegebundenem Wasserstoff oder dessen Derivaten besteht.
    • Sieht der Wärmeplan ein klimaneutrales Gasnetz vor, sollen neben allen anderen Erfüllungsoptionen auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden dürfen.

Weitere Vorgaben:

  • Seit 1. Januar 2024 wird der Verkauf von neuen Gas- und Ölheizungen nur nach einer verpflichtenden Beratung stattfinden. In dieser wird über die möglichen Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und die mögliche mangelnde Wirtschaftlichkeit aufgeklärt. Dies gilt gleichermaßen für private und öffentliche Gebäude.
Wärmepumpe für Altbauten ab 9.000 € inkl. Förderung
Zum Festpreisangebot

Gasheizung-Verbot ab 2028: Jetzt noch Gasheizung statt Wärmepumpe kaufen?

Unmittelbar nach Einführung des novellierten Heizungsgesetzes sind die Verkaufszahlen von Gas- und Ölbrennwertheizungen um etwa 20 bis 30 Prozent gestiegen. Dies wird auch als sogenannter "last run" (letzter Ansturm) bezeichnet. Dies bedeutet, dass Verbraucher noch schnell auf ein ihnen vertrautes Heizsystem umsteigen möchten, bevor es vollständig verboten wird. Solche Entscheidungen sind häufig emotional getrieben, da sie aus rein wirtschaftlicher Sicht wenig Sinn machen.

Denn über die gesamte Lebensdauer einer jetzt angeschafften Gasheizung zahlen Eigentümer im Vergleich zur Wärmepumpe durchschnittlich 30 Prozent höhere Betriebskosten. Da für die Wärmepumpe zudem hohe Förderzuschüsse von max. 70 Prozent gezahlt werden, liegen auch die Anschaffungskosten beider Heizsysteme mittlerweile in einer ähnlichen Preisspanne. Wird die gesamte Lebensdauer der Heizung betrachtet, sparen Sie mit der Wärmepumpe bis zu 20.000 Euro ein.

Woran das liegt: Der Wirkungsgrad von Wärmepumpen liegt zwischen 300 und 500 Prozent. Eine Gasheizung kommt auf knapp unter 100 Prozent.

Außerdem gilt: Bereits jetzt könnten rund 6 Millionen Bestands- bzw. Altbauten mit Wärmepumpe heizen, ohne dass weitere Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden müssten. Zudem muss, entgegen weit verbreiteter Annahmen, kein Altbau mit Fußbodenheizung nachgerüstet werden, um effizient mit Wärmepumpe zu heizen. Dies zeigen auch die Wärmepumpen-Installationen von thermondo. 87 Prozent der Kunden von thermondo leben in einem Bestandsgebäude mit normalen Heizkörpern. Lediglich bei 16 Prozent mussten einzelne Heizkörper ausgetauscht werden, um einen effizienten Betrieb der Wärmepumpe zu gewährleisten. Die meisten Gebäude waren Alt- und Bestandsbauten aus den Jahren 1975 bis 2000 oder älter, nur 18 Prozent waren Neubauten. Zweidrittel davon hatten eine Wohnfläche von 100 bis 200 Quadratmeter.

Wärmepumpe im Altbau mit Heizkörper
Wärmepumpe für Altbauten mit bis zu 70 % Förderung!
Zum Festpreisangebot

Gasheizung mit Wasserstoff: Lohnt sich das?

Gasheizungen, die mit Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden, zählen zu den Erfüllungsoptionen des neuen Gebäudeenergiegesetzes. Allerdings muss hier erwähnt werden, dass diese Lösung Risiken mit sich bringt, denn es ist eine Wette auf die Zukunft. Zum einen ist zweifelhaft, ob es tatsächlich die notwendige Infrastruktur und Verfügbarkeit geben wird. Zum anderen sind die zukünftigen Kosten noch nicht bekannt. Die Verbraucherschutzzentrale warnt daher davor, dass das Heizen mit reinem Wasserstoff aufgrund der hohen Anschaffungs- und Umrüstungskosten für Hauseigentümer nicht wirtschaftlich ist.

Beste Alternative zum Gasheizungsverbot

Tatsächlich sind Wärmepumpen für viele Eigentümer wirtschaftlich und ökologisch die sinnvollste Lösung. Lassen Sie sich am besten gut beraten, um die passende Heizung für Ihr Zuhause zu finden.

Die wichtigsten Vorteile der Wärmepumpe

  • unabhängig von fossilen Brennstoffen
  • hohe staatliche Zuschüsse bis 70 %
  • geringere Heizkosten (dank effizienter Heiztechnologie)
  • niedriger CO2-Ausstoß
  • eignet sich für fast jede Gebäudeart (auch für Altbau)
  • geringer Wartungsaufwand (langlebig und robust)

Unsere thermondo-Experten prüfen gerne, welches System bei Ihnen am sinnvollsten ist.

Die thermondo Wärmepumpe im Komplettpaket
Wärmepumpe im Komplettpaket

Vom Vertragsabschluss bis zur fertigen Installation der Wärmepumpe braucht thermondo nur wenige Wochen. Das haben wir schon tausendfach bewiesen. Wie das geht? Durch langfristige Lieferverträge, klare Prozesse, festangestellte Handwerker und unsere eigene Software. Mit unserem Komplettpaket decken wir alle Arbeiten ab, die für Ihren Wechsel notwendig sind. Inklusive Fördermittelservice mit der besten Förderung für Ihre Wärmepumpe.

Zum Festpreisangebot

Heizungsgesetz 2025 vor dem Aus? Jetzt noch Rekordförderung sichern

Die Basisförderung für erneuerbare Heizsysteme, wie Wärmepumpen, liegt bei 30 Prozent. Diese kann von allen Investoren beantragt werden. Außerdem gibt es verschiedene Zusatzboni, die bspw. von einkommensschwächeren Haushalten genutzt werden können. Die Maximalförderung von 70 Prozent kann allerdings nur von privaten Wohneigentümern, die dieses Eigentum auch bewohnen, erreicht werden.

Wichtig: Nicht gefördert werden neue Gas- oder Ölheizungen. Bei der Umrüstung auf eine Wasserstoffheizung ist der Anteil für die Umstellung zu „H2-ready“ förderfähig.

Mit unserem Förderrechner können Sie selbst herausfinden, wie viel Förderung für Sie und Ihren Heizungswechsel möglich ist:

Förderrechner: In 2 Minuten Förderung Heizung berechnen.

Wieso soll der Einbau reiner Gasheizungen langfristig verboten werden?

Damit Deutschland seine eigens gesteckten Klimaziele erreicht, müssen die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 halbiert werden. Denn ab 2045 will Deutschland klimaneutral sein. Die Reduzierung von Heizungen, die fossile Brennstoffe nutzen, ist dabei ein entscheidender Hebel. In einigen Bundesländern gelten bereits Nutzungspflichten erneuerbarer Energien beim Heizungstausch oder nachträglichen Einbau neuer Heizungen. In Hamburg und Baden-Württemberg müssen Eigenheimbesitzer bereits heute einen Anteil von mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien abdecken. Hausbesitzer in Schleswig-Holstein sind seit dem 1. Juli 2022 dazu verpflichtet.

Alte Heizung rechtzeitig austauschen

Bestehende, funktionsfähige Gasheizungen müssen laut dem neuen Gesetzentwurf nicht sofort erneuert werden. Dennoch ist es ratsam, schon heute in eine zukunftsfähige und klimafreundliche Anlage zu investieren. Denn eine neue Heizung wird für einen sehr langen Zeitraum angeschafft und spätestens ab 2045 dürfen auch beim Heizen keine Treibhausgase mehr in die Atmosphäre abgegeben werden. Darüber hinaus gilt auch weiterhin die 30-jährige Austauschpflicht alter Heizungen gem. Gebäudeenergiegesetz.

Gasheizung noch unattraktiver: Keine Förderung – CO2-Bepreisung steigt

Schon im Sommer 2022 traten einschneidende Änderungen in die bestehende Förderung für Heizungen in Kraft. Wurden bis dahin neue Gashybridheizungen noch mit bis zu 45 Prozent gefördert, fiel dieser Anreiz komplett weg. Damit wurde die Anschaffung einer neuen Gasheizung, auch in Kombination mit erneuerbaren Energien, deutlich unattraktiver. Hinzu kommen steigende Betriebskosten, die – unabhängig von steigenden Gaspreisen – auf höhere CO2-Abgaben zurückzuführen sind. Denn der CO2-Preis soll sich bis 2026 auf 65 Euro pro Tonne erhöhen und auch in den Folgejahren weiter ansteigen.

Darüber hinaus hat das Europäische Parlament am 18. April 2023 mit großer Mehrheit ein Klima-Gesetzpaket verabschiedet, welches eine weitere CO2-Bepreisung für Verbraucher ab 2027 vorsieht. Ab dann müssten Personen, die mit fossilen Brennstoffen heizen, CO2-Emissionszertifikate kaufen. Die Kosten dafür hängen vom eigenen CO2-Ausstoß und der Anzahl der verfügbaren Zertifikate ab. Da die Anzahl der Zertifikate begrenzt ist, wird der Preis zwangsläufig steigen. Heizen mit Öl- und Gas wird dadurch noch teurer werden. Für Strom- und Wärmeproduzenten sowie Industrieunternehmen besteht bereits seit 2005 die Verpflichtung, CO2-Emissionszertifikate zu erwerben. Der sog. europäische Emissionshandel (ETS) deckt allerdings nur 40 Prozent der verursachten Emissionen ab. Den Großteil trägt bislang noch die Gemeinschaft. Daher sollen ab 2027 auch Privatpersonen zum Erwerb der CO2-Emissionszertifikate verpflichtet werden.

Die neuen EU-Richtlinien zum europäischen Emissionshandel sind 2023 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Reform in nationales Recht umsetzen. In Deutschland hat das Kabinett die Anpassungen des Gesetzes für den Handel mit Treibhausgasemissionen Anfang Oktober 2024 auf den Weg gebracht. Nachdem es im Bundestag am 31. Januar 2025 beschlossen wurde, hat es nun auch der Bundesrat abschließend gebilligt.

Steigende Gas- und CO2-Preise, eine unsichere Versorgungslage und keinerlei Subventionen vom Staat lassen Verbraucher nach Alternativen zur Gasheizung suchen.

Bis zu 70 % Förderung für neue Wärmepumpe sichern

Mit thermondo profitieren Sie von den hohen Zuschüssen der staatlichen Förderung für Wärmepumpen. Wenn Sie sich für eine Nachrüstung auf die Wärmepumpe entscheiden, kommen Sie ebenfalls in den Genuss unseres Komplettpakets. Dieses beinhaltet die Beratung, Planung sowie schnelle Lieferung Ihrer Wärmepumpe in nur wenigen Wochen! Die fachmännische Installation übernehmen wir ebenfalls und sind auch anschließend jederzeit für Sie da.

Nutzen Sie einfach unseren Heizungsplaner und lassen Sie sich ein unverbindliches Festpreisangebot erstellen.

Auf Wärmepumpe umsteigen und bis 70 % Förderung erhalten
Zum Festpreisangebot
Franziska Reiche Franziska ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Heizsysteme, Heizungsförderung und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.