Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt kein sofortiges Gasheizungsverbot. Bestandsgeräte dürfen zunächst weiter betrieben werden.
  • Neue Heizungen sollen künftig mind. 65 % erneuerbare Energien nutzen.
  • Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen wird schrittweise bis Juni 2028 verboten.
  • Wärmepumpen sparen ca. 30 % Heizkosten ggü. Gasheizungen ein und erhalten bis 70 % Förderung.
  • Beim Austausch der alten Gasheizung sind Wärmepumpen die beste Wahl und schon ab 9.000 € erhältlich.

Förderung nach Ampel-Aus ab 2025 unklar: Jetzt zur Wärmepumpe und Rekordzuschüsse bis 70 Prozent sichern!

Die Regierungskrise mit dem verfrühten Ende der Ampel-Koalition sorgt für Unsicherheit beim Thema Heizungsförderung. Sicher ist: Wer 2024 eine neue Wärmepumpe kauft, profitiert von der hohen Förderung von bis zu 70 Prozent. Diese kann, Stand heute, für 2025 nicht garantiert werden. Kommt es zudem bei den angestrebten Neuwahlen zu einem Regierungswechsel, ist es möglich, dass eine neue Koalition auch die Förderung komplett neu aufstellt. Ob dabei die aktuelle Förderung von bis zu 21.000 Euro pro Heizungswechsel bestehen bleibt, ist fraglich.

Der sicherste Weg zur Rekordförderung mit bis zu 70 Prozent Zuschüssen ist, jetzt auf eine hocheffiziente Wärmepumpe umzusteigen!

Ab wann gilt ein striktes Gasheizungsverbot?

Von einem strikten Gasheizungsverbot kann auch mehrere Monate nach Inkrafttreten des novellierten Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG) nicht die Rede sein. Denn bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen bis maximal 31. Dezember 2044 weiter betrieben werden.

Allerdings müssen neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Diese Vorgabe gilt in Neubaugebieten bereits bundesweit. Eigentümer in Bestandsgebieten müssen sich – je nach Region – ab spätestens Juni 2028 an die 65-Prozent-Vorgabe halten.

Das neue Heizungsgesetz legt demzufolge ein schrittweises Verbot für Gas- und Ölheizungen fest, das bis 2045 vollständig umgesetzt werden soll

Heizungsgesetz 2024: Die wichtigsten Kernelemente beim Heizungstausch

  • Neu verbaute Heizungen sollen zu mind. 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Um die 65-Prozent-Anforderung zu erfüllen, dürfen u. a. Wärmepumpen, Stromdirektheizungen oder Biomasse wie Holz- und Pelletheizungen eingesetzt werden dürfen.
  • Ab wann die Vorgabe in Kraft treten soll, unterscheidet sich je nach Region und Gebäudeart.
  • Eine wichtige Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung, die bis Juni 2028 bundesweit abgeschlossen sein soll.
  • Auch Gasheizungen sind möglich, wenn ein Wasserstoffnetz geplant ist und die Gasheizung „H2-ready“ oder mit mindestens 65 Prozent Biogas betrieben wird.
  • Gas- und Ölheizungen, die ab 2024 gekauft werden, müssen ab 2029 anteilig mit Biobrennstoffen heizen.

Wichtige Fristen des Heizungsgesetzes

  • Für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten gelten die neuen Regelungen des GEG seit dem 1. Januar 2024.
  • Für Bestandsbauten sowie Neubauten in Bestandsgebieten werden die neuen Vorgaben an eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung gekoppelt werden.
    • Diese soll ab Juni 2028 bundesweit vorliegen.
    • Kommunen mit über 100.000 Einwohner müssen diese bereits bis 2026 vorlegen.
    • Da Baden-Württemberg bereits über eine fertige Wärmeplanung verfügt, gilt das neue GEG dort bereits flächendeckend und vollumfänglich.

Kommunale Wärmeplanung:

  • Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt:
    • Gelten bis 2028 die neuen Regeln des GEG nicht für den Austausch von Heizsystemen im Gebäudebestand.
    • Dürfen ab dem 1. Januar 2024 neue Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies gilt auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.
  • Liegt ein kommunaler Wärmeplan vor:
    • Beinhaltet der Wärmeplan ein CO2-neutrales Gasnetz, dürfen weiterhin Gasheizungen installiert werden. Wenn nicht, sollen sie nur verwendet werden dürfen, wenn der Brennstoff zu 65 Prozent aus Biomasse, nicht-pipelinegebundenem Wasserstoff oder dessen Derivaten besteht.
    • Sieht der Wärmeplan ein klimaneutrales Gasnetz vor, sollen neben allen anderen Erfüllungsoptionen auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden dürfen.

Weitere Vorgaben:

  • Seit 1. Januar 2024 wird der Verkauf von neuen Gas- und Ölheizungen nur nach einer verpflichtenden Beratung stattfinden. In dieser wird über die möglichen Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und die mögliche mangelnde Wirtschaftlichkeit aufgeklärt. Dies gilt gleichermaßen für private und öffentliche Gebäude.
Grüne Brennstoffe Pflicht ab 2029 für Gasheizungen und Ölheizungen
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Gasheizungsverbot ab 2028: Jetzt noch Gasheizung statt Wärmepumpe kaufen?

Im ersten Halbjahr 2024 sind die Verkaufszahlen von Gas- und Ölbrennwertheizungen um etwa 20 bis 30 Prozent gestiegen, was als sogenannter "last run" (letzter Ansturm) bezeichnet wird. Dies bedeutet, dass Verbraucher noch schnell auf ein ihnen vertrautes Heizsystem umsteigen möchten, bevor es vollständig verboten wird. Solche Entscheidungen sind häufig emotional getrieben, da sie aus rein wirtschaftlicher Sicht wenig Sinn machen.

Denn über die gesamte Lebensdauer einer jetzt angeschafften Gasheizung zahlen Eigentümer im Vergleich zur Wärmepumpe durchschnittlich 30 Prozent höhere Betriebskosten. Da für die Wärmepumpe zudem hohe Förderzuschüsse von max. 70 Prozent gezahlt werden, liegen auch die Anschaffungskosten beider Heizsysteme mittlerweile in einer ähnlichen Preisspanne. Wird die gesamte Lebensdauer der Heizung betrachtet, sparen Sie mit der Wärmepumpe bis zu 20.000 Euro ein.

Woran das liegt: Der Wirkungsgrad von Wärmepumpen liegt zwischen 300 und 500 Prozent. Eine Gasheizung kommt auf knapp unter 100 Prozent.

Außerdem gilt: Bereits jetzt könnten rund 6 Millionen Bestands- bzw. Altbauten mit Wärmepumpe heizen, ohne dass weitere Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden müssten. Zudem muss, entgegen weit verbreiteter Annahmen, kein Altbau mit Fußbodenheizung nachgerüstet werden, um effizient mit Wärmepumpe zu heizen. Dies zeigen auch die Wärmepumpen-Installationen von thermondo. 87 Prozent der Kunden von thermondo leben in einem Bestandsgebäude mit normalen Heizkörpern. Lediglich bei 16 Prozent mussten einzelne Heizkörper ausgetauscht werden, um einen effizienten Betrieb der Wärmepumpe zu gewährleisten. Die meisten Gebäude waren Alt- und Bestandsbauten aus den Jahren 1975 bis 2000 oder älter, nur 18 Prozent waren Neubauten. Zweidrittel davon hatten eine Wohnfläche von 100 bis 200 Quadratmeter.

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Gasheizung mit Wasserstoff: Lohnt sich das?

Gasheizungen, die mit Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden können, dürfen gemäß Heizungsgesetz auch nach 2024 verbaut werden. Allerdings muss hier erwähnt werden, dass diese Lösung Risiken mit sich bringt, denn es ist eine Wette auf die Zukunft. Zum einen ist zweifelhaft, ob es tatsächlich die notwendige Infrastruktur und Verfügbarkeit geben wird. Zum anderen sind die zukünftigen Kosten noch nicht bekannt. Die Verbraucherschutzzentrale warnt daher davor, dass das Heizen mit reinem Wasserstoff aufgrund der hohen Anschaffungs- und Umrüstungskosten für Hauseigentümer nicht wirtschaftlich ist.

Beste Alternative zum Gasheizungsverbot

Tatsächlich sind Wärmepumpen für viele Eigentümer wirtschaftlich und ökologisch die sinnvollste Lösung. Lassen Sie sich am besten gut beraten, um die passende Heizung für Ihr Zuhause zu finden.

Die wichtigsten Vorteile der Wärmepumpe

  • unabhängig von fossilen Brennstoffen
  • hohe staatliche Zuschüsse bis 70 %
  • geringere Heizkosten (dank effizienter Heiztechnologie)
  • niedriger CO2-Ausstoß
  • eignet sich für fast jede Gebäudeart (auch für Altbau)
  • geringer Wartungsaufwand (langlebig und robust)

Unsere thermondo-Experten prüfen gerne, welches System bei Ihnen am sinnvollsten ist.

Die thermondo Wärmepumpe im Komplettpaket
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Vom Vertragsabschluss bis zur fertigen Installation der Wärmepumpe braucht thermondo nur wenige Wochen. Das haben wir schon tausendfach bewiesen. Wie das geht? Durch langfristige Lieferverträge, klare Prozesse, festangestellte Handwerker und unsere eigene Software. Mit unserem Komplettpaket decken wir alle Arbeiten ab, die für Ihren Wechsel notwendig sind. Inklusive Fördermittelservice mit der besten Förderung für Ihre Wärmepumpe.

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Heizungsgesetz: Heizungsförderung für 2024

Die Basisförderung für erneuerbare Heizsysteme, wie Wärmepumpen, liegt bei 30 Prozent. Diese kann von allen Investoren beantragt werden. Außerdem gibt es verschiedene Zusatzboni, die bspw. von einkommensschwächeren Haushalten genutzt werden können. Die Maximalförderung von 70 Prozent kann allerdings nur von privaten Wohneigentümern, die dieses Eigentum auch bewohnen, erreicht werden.

Wichtig: Nicht gefördert werden neue Gas- oder Ölheizungen. Bei der Umrüstung auf eine Wasserstoffheizung ist der Anteil für die Umstellung zu „H2-ready“ förderfähig.

Mit unserem Förderrechner können Sie selbst herausfinden, wie viel Förderung für Sie und Ihren Heizungswechsel möglich ist:

Förderrechner: In 2 Minuten Förderung Heizung berechnen.

Wieso soll der Einbau reiner Gasheizungen langfristig verboten werden?

Damit Deutschland seine eigens gesteckten Klimaziele erreicht, müssen die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 halbiert werden. Denn ab 2045 will Deutschland klimaneutral sein. Die Reduzierung von Heizungen, die fossile Brennstoffe nutzen, ist dabei ein entscheidender Hebel. In einigen Bundesländern gelten bereits Nutzungspflichten erneuerbarer Energien beim Heizungstausch oder nachträglichen Einbau neuer Heizungen. In Hamburg und Baden-Württemberg müssen Eigenheimbesitzer bereits heute einen Anteil von mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien abdecken. Hausbesitzer in Schleswig-Holstein sind seit dem 1. Juli 2022 dazu verpflichtet.

Alte Heizung rechtzeitig austauschen

Bestehende, funktionsfähige Gasheizungen müssen laut dem neuen Gesetzentwurf nicht sofort erneuert werden. Dennoch ist es ratsam, schon heute in eine zukunftsfähige und klimafreundliche Anlage zu investieren. Denn eine neue Heizung wird für einen sehr langen Zeitraum angeschafft und spätestens ab 2045 dürfen auch beim Heizen keine Treibhausgase mehr in die Atmosphäre abgegeben werden. Darüber hinaus gilt auch weiterhin die 30-jährige Austauschpflicht alter Heizungen nach GEG.

Gasheizung noch unattraktiver: Keine Förderung – CO2-Bepreisung steigt

Schon im Sommer 2022 traten einschneidende Änderungen in die bestehende Förderung für Heizungen in Kraft. Wurden bis dahin neue Gashybridheizungen noch mit bis zu 45 Prozent gefördert, fiel dieser Anreiz komplett weg. Damit wurde die Anschaffung einer neuen Gasheizung, auch in Kombination mit erneuerbaren Energien, deutlich unattraktiver. Hinzu kommen steigende Betriebskosten, die – unabhängig von steigenden Gaspreisen – auf höhere CO₂-Abgaben zurückzuführen sind. Denn der CO₂-Preis soll sich bis 2026 auf 65 Euro pro Tonne erhöhen und auch in den Folgejahren weiter ansteigen.

Darüber hinaus hat das Europäische Parlament am 18. April 2023 mit großer Mehrheit ein Klima-Gesetzpaket verabschiedet, welches eine weitere CO₂-Bepreisung für Verbraucher ab 2027 vorsieht. Ab dann müssten Personen, die mit fossilen Brennstoffen heizen, CO₂-Emissionszertifikate kaufen. Die Kosten dafür hängen vom eigenen CO₂-Ausstoß und der Anzahl der verfügbaren Zertifikate ab. Da die Anzahl der Zertifikate begrenzt ist, wird der Preis zwangsläufig steigen. Heizen mit Öl- und Gas wird dadurch noch teurer werden. Für Strom- und Wärmeproduzenten sowie Industrieunternehmen besteht bereits seit 2005 die Verpflichtung, CO₂-Emissionszertifikate zu erwerben. Der sog. europäische Emissionshandel (ETS) deckt allerdings nur 40 Prozent der verursachten Emissionen ab. Den Großteil trägt bislang noch die Gemeinschaft. Daher sollen ab 2027 auch Privatpersonen zum Erwerb der CO₂-Emissionszertifikate verpflichtet werden. Die abschließende Zustimmung der Mitgliedsländer zum neuen Klima-Gesetzpaket steht allerdings noch aus.

Steigende Gas- und CO₂-Preise, eine unsichere Versorgungslage und keinerlei Subventionen vom Staat lassen Verbraucher nach Alternativen zur Gasheizung suchen.

Gasheizung H2-ready: Wie sinnvoll ist die Anschaffung?

Gasheizung H2-ready: Wie sinnvoll ist die Anschaffung?

Der Einbau klassischer neuer Gasheizungen soll ab 2024 schrittweise nur noch beschränkt möglich sein. Allerdings sollen sog. H2-ready-Gasheizungen als Mittel zur Pflichterfüllung installiert werden dürfen. Dabei stellt sich die Frage, ob das Heizen mit Wasserstoff künftig realistisch ist. In diesem Video möchten wir Ihnen erläutern, wie sinnvoll es ist, in eine H2-ready-Gasheizung zu investieren und welche potenziellen Risiken damit verbunden sind.

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Mit thermondo profitieren Sie von den hohen Zuschüssen der staatlichen Förderung für Wärmepumpen. Wenn Sie sich für eine Nachrüstung auf die Wärmepumpe entscheiden, kommen Sie ebenfalls in den Genuss unseres Komplettpakets. Dieses beinhaltet die Beratung, Planung sowie schnelle Lieferung Ihrer Wärmepumpe in nur wenigen Wochen! Die fachmännische Installation übernehmen wir ebenfalls und sind auch anschließend jederzeit für Sie da.

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Franziska Reiche Franziska ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Heizsysteme, Heizungsförderung und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.