Das Wichtigste in Kürze:

  • Die staatliche Förderung für Heizungen liegt aktuell noch bei bis zu 70 Prozent!
  • Die max. förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch betragen 30.000 Euro.
  • Gefördert werden u. a. Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Brennstoffzellenheizungen.
  • Die Förderanträge für den Heizungstausch müssen bei der KfW eingereicht werden.
  • Durch Ampel-Aus und Neuwahlen ist Fortbestand der staatlichen Förderung für Heizungen nach den Neuwahlen in 2025 ungewiss.
  • Wärmepumpen sind mit aktueller Förderung schon ab 9.000 Euro erhältlich!

Heizungsförderung 2025: Aktuelle Richtlinien

Hausbesitzer können für den Heizungstausch eine staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent erhalten, wenn das Gebäude älter als 5 Jahre ist. Dieser Rekordförderung liegt das 2024 erneuerte Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt – zugrunde.

Das GEG schreibt vor, dass neue Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen decken müssen. Die Vorgabe gilt seit Anfang 2024 bereits für alle Neubauten in Neubaugebieten sowie in allen Bundesländern, die bereits über eine kommunale Wärmeplanung verfügen.

Für Bestandsgebiete in bevölkerungsreichen Gemeinden (über 100.000 Einwohner) muss die kommunale Wärmeplanung bis spätestens Juni 2026 vorliegen, während für ganz Deutschland die Frist bis Juni 2028 gesetzt ist.

Das bedeutet: Die Vorgaben des GEG beginnen schrittweise und sollen bis Juni 2028 deutschlandweit umgesetzt werden.

Auf Grundlage des GEG 2024 sind – ebenfalls zum 1. Januar 2024 – auch neue Richtlinien für die staatliche Heizungsförderung in Kraft getreten. Die hohen Fördersätze von bis zu 70 Prozent zielen darauf ab, allen Hausbesitzern den Wechsel zu Heizsystemen, die erneuerbare Energien nutzen, zu erleichtern und damit die Anforderungen an erneuerbare Energien zu erfüllen.

Antragsberechtigt sind u. a.:

  • Eigentümer & Eigentümerinnen von selbst­genutzten Ein­familien­häusern
  • Eigentümer & Eigentümerinnen von bestehenden Mehr­familien­häusern
  • Wohnungseigentümer­gemeinschaften (WEG) mit Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum
  • Eigentümer & Eigentümerinnen von vermieteten oder nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern
  • Eigentümer & Eigentümerinnen von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften (WEG) mit Maß­nahmen am Sondereigentum

Was ändert sich an der Heizungsförderung 2025?

Aktuell ist noch nicht bekannt, was sich genau an der Heizungsförderung ändern wird. Jedoch halten Experten eine Fortsetzung der Rekordförderung im Jahr 2025 für nicht sehr wahrscheinlich. Unter anderem hat die CDU im Zuge des Wahlkampfs schon angekündigt, das GEG 2024 zurücknehmen zu wollen. Dies hätte auch Auswirkungen auf die aktuelle Heizungsförderung, da das GEG eng mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verknüpft ist. Die aktuellen Zuschüsse von bis zu 70 Prozent sind nach der Bundestagswahl im Februar 2025 daher keineswegs garantiert.

Diese Unsicherheit hat einen regelrechten Wärmepumpen-Boom bei Hauseigentümern ausgelöst. Installateure melden aktuell ein dreifach höheres Auftragsvolumen als gewöhnlich. Entsprechend ist auch der Eingang der Anträge bei der KfW seit dem Ende der Ampel-Koalition stark angestiegen.

Verstärkt wird der Trend durch die steigende CO2-Steuer, die von 45 auf 55 Euro pro Tonne ansteigt. Dadurch werden die Betriebskosten für Öl- und Gasheizungen ab 2025 weiter steigen. Die Kombination aus hoher Förderung und steigender CO2-Bepreisung schafft ein Momentum, das viele Hausbesitzer nutzen möchten, um von den attraktiven Förderkonditionen zu profitieren.

Auch Branchenexperten betonen, dass der Zeitpunkt für den Umstieg auf eine Wärmepumpe kaum günstiger sein könnte:

  1. Rekordförderung aktuell: Bis zu 70 Prozent der Kosten können durch staatliche Zuschüsse gedeckt werden.
  2. Steigende CO2-Kosten: Fossile Heizsysteme werden immer teurer und unattraktiver.
  3. Effizient & zukunftssicher: Die Wärmepumpe gilt bereits jetzt als zukunftssichere Heizungsanlage und senkt Ihre Heizkosten auch im Bestand um durchschnittlich 30 Prozent.
  4. Unsicherheit ab 2025: Es gibt keine verbindlichen Zusagen über die Höhe und Verfügbarkeit von staatlichen Förderzuschüssen nach den Neuwahlen.
Staatl. Förderung Heizung

Aktuell gültige Fördersätze:

*gültig bis 31.12.2028 - danach jährlich abnehmend; für den Austausch von Öl-, Gasetagen-, Kohle- und Nachtspeicheröfen oder für den Austausch von 20 Jahre alten Gas- und Biomasseheizungen / **max. zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € / ***für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel ODER Erd- & Wasser-Wärmepumpen
Förderart Fördersatz Förderberechtigt
Grundförderung 30 % Alle Antragsteller
Klimageschwindigkeits-Bonus* 20 % Selbstnutzende Eigentümer
Einkommens-Bonus** 30 % Selbstnutzende Eigentümer
Effizienz-Bonus*** 5 % Alle Antragsteller

Die Grundförderung ist mit den verschiedenen Förder-Boni kombinierbar, wobei die Obergrenze 70 Prozent beträgt. Die förderfähigen Kosten liegen bei max. 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit werde noch max. 15.000 Euro gefördert. Ab der siebten Wohneinheit liegen die förderfähigen Kosten bei max. 8.000 Euro.

Neben den hohen Förderzuschüssen kann der Austausch der alten Heizungsanlage zusätzlich mit einem neuen Ergänzungskredit der KfW kombiniert werden. Diesen können selbstnutzende Hauseigentümer mit einem Jahreshaushaltseinkommen bis max. 90.000 Euro brutto beantragen. Die Kreditsumme liegt hier bei maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit sowie einer Zinsvergünstigung von bis zu 2,5 Prozent. Der Kredit kann der bei der Hausbank beantragt werden.

Wichtig: Gemäß unseren Erfahrungsberichten führen viele Banken den neuen Ergänzungskredit aktuell noch nicht in ihrem Portfolio.

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Förderung Heizung 2025: Was wird gefördert?

Folgende Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien sind seit 2024 förderfähig:

  • Wärmepumpen
  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Brennstoffzellen
  • Innovative Heizungen
  • Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen
  • Gebäudenetzanschlüsse
  • Wärmenetzanschlüsse

Dabei gilt Folgendes zur Heizungsförderung zu beachten:

Hybridheizungen:

  • Bei Hybridheizungen (bspw. Gasheizung plus Wärmepumpe) ist lediglich der erneuerbare Energien-Anteil förderfähig. Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist, wenn die Anlage weiterhin fossile Brennstoffe nutzt, nicht anrechenbar.

Biomasseheizungen:

  • Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist nur dann erhältlich, wenn die Biomasseheizung mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (z. B. Photovoltaik) zur elektrischen Warmwasserbereitung kombiniert wird. Auch die Kombination mit einer Wärmepumpe, die mindestens die Warmwasserbereitung abdecken kann, gilt als Erfüllungsoption.
  • Biomasseheizungen mit einem Staub-Emissionsgrenzwert bis max. 2,5 mg/m³ erhalten einen zusätzlichen Emissionsminderungs-Bonus von 2.500 Euro.

H2-ready-Heizungen:

  • Für wasserstofffähige Heizungen können lediglich die spezifischen Investitionsmehrausgaben gegenüber einer nichtwasserstofffähigen Heizung, z. B. einer konventionellen Gasheizung, gefördert werden.

Förderung Heizung berechnen

Mit unserem Förderrechner können Sie schnell berechnen, wie hoch Ihre staatliche Förderung aktuell ist:

Förderrechner: In 2 Minuten Förderung Heizung berechnen.

Förderung Heizung: So läuft die Antragstellung bei der KfW

Die Beantragung zur Heizungsförderung kann bei der KfW ausschließlich online auf der Seite „Meine KfW“ erfolgen. Im Regelfall müssen Förderanträge vor Vertragsabschluss eingereicht werden.

KfW-Antragstellung: Schritt für Schritt erklärt

Da Förderanträge aktuell ausschließlich durch den Käufer der Heizung bei der KfW eingereicht werden dürfen, haben wir ein Video für Sie gedreht, in dem wir den Antrag schrittweise mit Ihnen durchgehen.

Förderantrag einreichen - so funktioniert's

Förderantrag einreichen - so funktioniert's

Wir begleiten Sie in unserem Video durch den Antragsprozess und erklären, welche Unterlagen Sie für die Antragsstellung benötigen.

Wärmepumpe für Altbauten ab 9.000 € inkl. Förderung
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Förderung Heizung: Fallbeispiel zum Heizungstausch

Wir möchten anhand dieses detaillierten Fallbeispiels die komplexen Aspekte der Heizungsförderung anschaulicher machen:

Die Eheleute Mustermann sind langjährige Eigentümer und Bewohner eines Einfamilienhauses in einem kleinen Ort in Schleswig-Holstein. Beide arbeiten in Festanstellung und erzielen zusammen ein Haushaltseinkommen von 65.000 Euro brutto pro Jahr.

Zwar ist ihre 22 Jahre alte Gasheizung noch funktionsfähig und fällt nicht unter die gesetzliche Austauschpflicht gem. GEG. Dennoch möchten die Eheleute sie demnächst erneuern, da sie schon mehrfach ausgefallen ist und immer höhere Betriebskosten verursacht.

Bei ihren ersten Recherchen fokussieren sich die Eheleute vor allem auf sparsame Heizsysteme mit einer langen Lebensdauer und der Möglichkeit zur staatlichen Förderung. Schnell einigen sie sich darauf, dass die neue Heizungsanlage zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren soll. Auch wenn für sie die neue Vorgabe noch nicht verpflichtend ist.

Nach einiger Zeit machen sie einen gemeinsamen Angebotsvergleich und entscheiden sich für eine effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpe, die mit Propan, also einem umweltfreundlichen und natürlichen Kältemittel, betrieben wird. Das verbindliche Festpreisangebot des Heizungsinstallateurs beläuft sich auf insgesamt 29.000 Euro. Darin enthalten sind, neben den Kosten für die Wärmepumpe, die Lieferung und Installation sowie die Entsorgung der alten Gasheizung plus weitere Umfeldmaßnahmen.

Den Förderantrag für ihren Heizungstausch stellen die Eheleute Meyer als Einzelmaßnahme (BEG EM) bei der KfW. Da die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von 3,0 aufweist und auch sonst alle Effizienzanforderung der BEG erfüllt, erhalten sie eine Förderzusage und einen Zuschuss von 55 Prozent. Dieser setzt sich aus der Grundförderung (30 Prozent) sowie dem Klimageschwindigkeits-Bonus (20 Prozent) zusammen. Die zusätzlichen 5 Prozent gibt es, weil die Wärmepumpe Propan als Kältemittel nutzt

Die Überweisung der Fördersumme von 15.950 Euro erhalten sie einige Zeit nach Installation der Wärmepumpe von der KfW direkt auf das gemeinsame Konto. Damit haben sich die anfänglichen Investitionskosten von 29.000 auf 13.050 Euro reduziert.

Förderung für Heizungsoptimierungen beim BAFA

Wer seine Heizung noch nicht austauschen möchte, kann weiterhin Förderung für die Optimierung der Anlage erhalten, wenn die Heizung älter als 2 Jahre ist. Die Maßnahmen sollen den Brennstoffverbrauch reduzieren und die Energiekosten senken. Voraussetzung ist, dass das Heizsystem seit mindestens zwei Jahren in Betrieb ist und ein hydraulischer Abgleich oder normgerechter Heizungscheck durchgeführt wird.

Die Förderung zur Heizungsoptimierung ist weiterhin über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich und ermöglicht eine Erstattung von 20 Prozent der förderfähigen Kosten ab einem Investitionsvolumen von mindestens 300 Euro. Der Basisfördersatz von 15 Prozent kann bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans nochmal um 5 Prozent erhöht werden.

Neu seit 2024: Wenn bei der Heizungsoptimierung einer Biomasseheizung eine Emissionsminderung erzielt wird, fördert das BAFA diese Maßnahme mit 50 Prozent.

Gefördert werden alle Maßnahmen, die zur Effizienzsteigerung des Heizsystems beitragen. Dazu zählt bspw. ein hydraulischer Abgleich, der Austausch der Heizungspumpe oder der Einbau von Flächenheizungen.

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Gibt es noch Förderung für Gas- oder Ölheizungen?

Gas- oder Ölheizungen werden in keinem Zusammenhang mehr gefördert. Lediglich für Hybridheizungen, die bspw. eine fossile mit einer erneuerbaren Heizung kombinieren, kann der erneuerbare Anteil noch anteilig gefördert werden.

Allerdings sollte hier beachtet werden, dass der Klimageschwindigkeits-Bonus in diesem Fall nicht angerechnet werden kann, da weiterhin - wenn auch anteilig - mit Gas oder Öl geheizt wird.

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Franziska Reiche Franziska ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Heizsysteme, Heizungsförderung und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.