Mit dem Einkommensbonus können Haushalte, die max. 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen nachweisen, zusätzliche 30 Prozent Förderung erhalten. Wie die Beantragung des Einkommensbonus funktioniert und welche Unterlagen Sie dafür benötigen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist der Einkommensbonus?

Der Einkommensbonus ist wie der Klimageschwindigkeits-Bonus und der Effizienz-Bonus ein Teil der staatlichen Heizungsförderung. Er ermöglicht Hauseigentümern, die ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 Euro nachweisen, zusätzlich 30 Prozent Förderung. Damit sollen einkommensschwache Haushalte bei der Anschaffung klimafreundlicher Heizungen, wie der Wärmepumpe, unterstützt werden. Mit dem Einkommensbonus sind so 70 Prozent Förderung möglich. Damit sind Wärmepumpen schon ab 9.000 Euro zu haben.

So wird der Einkommensbonus berechnet

Um für den Einkommensbonus berechtigt zu sein, müssen Eigentümer folgende Bedingungen erfüllen:

  • selbstnutzende Eigentümer: Hausbesitzer, die den Einkommensbonus beantragen, müssen ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz an der Adresse gemeldet haben, wo der Heizungstausch stattfinden soll.
  • max. 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen: Bei der Berechnung des Haushaltseinkommens gilt das gesamte Einkommen des Haushalts vor Steuerabzug.

Wer gehört zu einem Haushalt?

  • Wer gehört bei der Berechnung des Einkommensbonus zum Haushalt?

Bei der Berechnung des Einkommens müssen alle Eigentümer mit einbezogen werden, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz an dieser Adresse gemeldet werden. Dazu gehören auch deren Partner. Ob es sich dabei um eine Ehe, eine eheähnliche Gemeinschaft oder eine Lebenspartnerschaft handelt, spielt keine Rolle.

  • Wer gehört bei der Berechnung des Einkommensbonus nicht zum Haushalt?

Personen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch minderjährig sind, werden bei der Berechnung nicht mit einbezogen. Ebenso nicht berücksichtigt werden Personen, die nicht in einer Ehe, einer eheähnlichen Gemeinschaft oder einer Lebenspartnerschaft mit einem Eigentümer sind und selbst kein Eigentum an der Wohneinheit besitzen. Personen, die nicht mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz unter der Adresse gemeldet sind, fallen ebenfalls nicht unter das Haushaltseinkommen.

Einkommensbonus beantragen: Diese Unterlagen benötigen Sie

Der Einkommensbonus ist ein Teil des Antrags für die staatliche Heizungsförderung, den Sie im Portal der KfW stellen. Dazu brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Liefer- & Leistungsvertrag: Damit Sie die Förderung beantragen können, müssen Sie den Kaufvertrag für Ihre Wärmepumpe vorliegen haben.
  • BzA-ID: Diese Kennnummer wird auch “Bestätigung zum Antrag” genannt und bekommen Sie von dem Fachbetrieb, bei dem Sie Ihre Wärmepumpe gekauft haben oder Ihrem Energieberater.
  • Einkommensteuerbescheide: Als Nachweis für den Anspruch auf den Einkommensbonus müssen Sie die Einkommenssteuerbescheide aus dem 2. und 3. Jahr vor Stellung des Förderantrags vorliegen haben. Die gilt für alle Personen, die zum Haushalt gehören.

So kommen Sie zum Einkommensbonus im KfW-Portal

Bevor Sie den Einkommensbonus beantragen können, müssen Sie zunächst die Schritte eins bis vier im Förderantrag ausfüllen. Zu Beginn ist es erforderlich, dass Sie Ihren Kaufvertrag für die Wärmepumpe hochladen. Danach benötigen Sie die BzA-ID, die Sie von Ihrem Fachbetrieb bekommen haben. Mit dieser Kennnummer werden automatisch alle Daten in Ihren Förderantrag übernommen, die Ihr Fachbetrieb bereits bei der KfW hinterlegt hat. Danach müssen Sie Ihre persönlichen Daten angeben und bestätigen, dass Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz am Installationsort gemeldet sind.

Erst dann kommen Sie in Punkt 5 des Antrags zum Einkommensbonus. Wie bereist erwähnt, können Sie diesen nur in Anspruch nehmen, wenn Sie ein zu versteuerndes Haushaltskommen von max. 40.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Als Referenz gelten das zweite und dritte Jahr vor der Stellung des Antrags. Bei einer Antragsstellung im Jahr 2024 sind also die Einkünfte aus den Jahren 2021 und 2022 relevant.

Heizungsförderung im KfW-Portal beantragen

Heizungsförderung im KfW-Portal beantragen

Seit dem 27. Februar können Förderanträge eingereicht werden. Da es dabei einiges zu beachten gibt, gehen wir den gesamten Antrag in unserem Video einmal gemeinsam mit Ihnen durch.

Einkommensbonus: Schritt für Schritt erklärt

Damit Ihr Haushaltseinkommen ermittelt werden kann, müssen Sie den Schritten im Portal der KfW folgen:

  • Angaben zum Partner: Leben Sie mit einem Partner zusammen, müssen Sie im ersten Schritt Name und Geburtsdatum eintragen. Zudem müssen Sie angeben, ob Ihr Partner Eigentum an der Immobilie besitzt.
  • Angaben zur steuerlichen Veranlagung: Hier müssen Sie eintragen, ob Sie mit Ihrem Partner gemeinsam steuerlich veranlagt waren – also ob Sie eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben haben. Auch wenn Sie oder Ihr Partner mit einer anderen Person in den relevanten Jahren gemeinsam veranlagt waren, müssen Sie dies hier angeben.
  • Eigentümerdaten: Im nächsten Schritt werden die Daten zu weiteren Eigentümern außerhalb Ihrer Partnerschaft erfasst, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in der Immobile gemeldet sind.
  • Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens: Dazu müssen Ihnen die Steuerbescheide aus den relevanten Jahren 2021 und 2022 vorliegen. Die Angaben in diesem Schritt müssen mit den Steuerbescheiden übereinstimmen, da die KfW die Daten bei Ihrem Finanzamt prüfen lässt. Sie dürfen hier keine Schätzung Ihrer Einkünfte vornehmen. Im Anschluss wird das durchschnittliche Haushaltsjahreseinkommen automatisch berechnet und Sie erhalten eine Bestätigung, ob Sie die Voraussetzungen für den Einkommensbonus erfüllen.

Einkommensbonus beantragen: So geht’s

Einkommensbonus beantragen: So geht’s

Bei der Beantragung des Einkommensbonus im Portal der KfW müssen Sie einige Dinge beachten. In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie Sie den Einkommensbonus beantragen und führen Sie Schritt für Schritt durch Punkt 5 des Förderantrags.

Haben Sie alle Angaben zum Einkommensbonus eingetragen, sehen Sie noch einmal in einer Übersicht, welche Zuschüsse Sie genau erhalten. Dieser können Sie auch entnehmen, ob Sie neben dem Einkommensbonus z. B. auch den Klimageschwindigkeits-Bonus oder den Effizienz-Bonus erhalten. Bevor Sie den Antrag verbindlich absenden, müssen Sie in der Zusammenfassung noch einmal die Richtigkeit aller Angaben bestätigen. Danach wird Ihr Antrag von der KfW geprüft und Sie erhalten innerhalb weniger Stunden einen Zuwendungsbescheid per E-Mail. Mit einer Auszahlung der Förderung können Sie jedoch wahrscheinlich erst ab September 2024 rechnen.

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Luisa, Expertin für Photovoltaik Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.